Von SUSANN KREUTZMANN
Zum Jahreswechsel treten üblicherweise Gesetze in Kraft, über die zuvor lange gerungen wurde. Auch Ab dem 1. Januar 2013 gelten eine Reihe von Neuerungen und Änderungen, die viele Bundesbürger merken werden.
Die einen führen dazu, dass die Verbraucher mehr Geld in der Tasche haben, andere wiederum erleichtern ihre Portemonnaies. Auf der Haben-Seite: Die Praxisgebühr in der Arztpraxis fällt ersatzlos weg und macht das Gesundheitssystem für Kassenpatienten günstiger. Daneben sinkt der Rentenbeitrag der Lohnempfänger, während der Hartz-IV-Satz und der Grundfreibetrag steigen. Auf der Soll-Seite erhöht sich der Satz zur staatlichen Pflegeversicherung, und es wird teurer, Briefe zu verschicken.
Was ändert sich 2013
Die 400-Euro-Minijobs müssen umbenannt werden, denn die Lohngrenze wird auf 450 Euro erhöht. Die bunte Papier-Lohnsteuerkarte gehört ins Altpapier und wird elektronisch. Die einmal bestandene Führerscheinprüfung sichert einem das Dokument nicht mehr lebenslang: Ab 19. Januar werden Führerscheine nur noch für 15 Jahre gültig sein und müssen anschließend mit einem neuen Lichtbild erneuert werden. Zum Glück muss auch in Zukunft niemand die Prüfung wiederholen.
Ganz nebenbei gibt der Staat seinen Bürgern wenn man so will die Wahl ihres Glücksbotens in die freie Hand. Ab 2013 nämlich dürfen Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger frei wählen. Wenn das kein guter Start ins neue Jahr ist.
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