• The Wall Street Journal

Milliarden-Strafe für Fernsehhersteller

BRÜSSEL--Röhrenfernseher sind ausgestorben. Als Sargnagel bekommen Hersteller der Technologie jetzt eine Milliardenstrafe an den Hals: Die EU-Kommission verhängt über sieben Unternehmen die Rekordstrafe von insgesamt knapp 1,5 Milliarden Euro. Sie sollen fast zehn Jahre lang Preise abgesprochen, Märkte und Kunden untereinander aufgeteilt und ihre Produktion beschränkt haben. EU-Kommissar Joaquin Almunia sprach von weltweiten "Kartellen wie aus dem Lehrbuch".

Dabei handelte es sich um Absprachen bei sogenannten Kathodenstrahlröhren. Ein Kartell agierte im Sektor Bildröhren für Fernsehgeräte und ein weiteres im Sektor Bildröhren für Computerbildschirme. Die Unternehmen Chunghwa, LG Electronics, Philips und Samsung SDI waren an beiden Kartellen beteiligt, während sich Panasonic, Toshiba, die heutige Panasonic-Tochter MTPD und Technicolor, vorher als Thomson bekannt, nur an dem Fernsehbildröhrenkartell beteiligten.

Die Geldbuße ist die höchste, die je von der EU-Kommission verhängt wurde. Brüssel hob das Ausmaß des wettbewerbsschädigenden Verhaltens hervor. "Kathodenstrahlröhren waren wesentliche Komponenten in der Herstellung von Fernseh- und Computerbildschirmen und machten 50 bis 70 Prozent des Preises eines Bildschirms aus", sagte Almunia. "Dies lässt erahnen, wie schwerwiegend sich dieses rechtswidrige Verhalten auf Fernseh- und Computerbildschirmhersteller im Europäischen Wirtschaftsraum ausgewirkt hat und wie sehr es letztlich über die Jahre auch den Verbrauchern geschadet hat."

Kartelle waren gut organisiert

Zu Beginn der Absprachen hatte die Nachfrage nach Kathodenstrahlröhren geboomt. Ab 2003, als die Technologie zunehmend durch Flüssigkristallanzeigen (LCD) ersetzt wurde, hätten die Kartellmitglieder dann versucht, die Rückgänge im Markt zu managen, sagte Alumina. Damit hätten die Unternehmen den Übergang zu Plasma-Geräten "künstlich verlangsamt".

Die 1996 gebildeten Kartelle waren laut EU exzellent organisiert. Es wurden Kapazitäten und Produktionsmengen abgestimmt, sogar sensible Geschäftsdaten ausgetauscht. Die Kartelle wurden vorbereitet und umgesetzt auf einer niedrigeren Managerebene, die Ausrichtung wurde auf der obersten Führungsebene verhandelt. Diese Treffen hießen "Green Meetings" - im Anschluss sei Golf gespielt worden.

Im Rahmen der von der Kommission angenommenen Kronzeugenregelung wurde die Geldbuße gegen Chunghwa vollständig erlassen, da dieses Unternehmen als erstes Informationen über das Kartell vorgelegt hatte. Andere Konzerne müssten weniger Strafe zahlen, weil sie sich bei der Untersuchung kooperativ gezeigt hätten.

Gleich doppelt traf es die niederländische Philips Electronics . Sie wurde einmal direkt zu einer Strafe von 313 Millionen Euro verdonnert, ein zweites Mal im Rahmen eines paritätischen Joint Ventures mit LG Electronics. Die beiden Konzerne müssen gemeinsam 392 Millionen Euro berappen.

Philips nannte die Strafe in einer ersten Stellungnahme als "unverhältnismäßig und ungerechtfertigt". Es hätte allerdings durchaus noch schlimmer kommen können, der Konzern erhielt wegen der Kooperation mit den Behörden eine Ermäßigung von 30 Prozent.

Philips beschwert sich über Strafe

Trotzdem beschwert sich der Konzern insbesondere über die Bestrafung im Rahmen des LG-Joint-Ventures. Philips habe nämlich sein Bildröhren-Geschäft bereits 2001 in das unter dem Namen LPD firmierende Gemeinschaftsunternehmen abgespalten. Dieses habe als eigenständiges Unternehmen agiert und sei nicht in der Philips-Bilanz konsolidiert worden, das mache die Buße unverhältnismäßig.

Die Strafe ist innerhalb von drei Monaten zu zahlen. Vorsorglich beeilten sich die Niederländer damit, die Finanzziele für 2013 zu bestätigen.

Philips' Joint-Venture-Partner LG wird selbst auch zur Kasse gebeten: Er muss 296 Millionen Euro zahlen, auf Samsung Electronics entfallen 151 Millionen Euro. Die beiden südkoreanischen Konzerne sollen an beiden Kartellen beteiligt gewesen sein. LG und Samsung wollten sich zunächst nicht äußern, ehe sie die Entscheidung geprüft bzw Rücksprache mit der EU gehalten hätten.

Die japanische Panasonic, die 157 Millionen Euro zahlen soll, bezeichnete die EU-Entscheidung als "rechtlich fehlerhaft". Der Konzern werde die Entscheidung sorgfältig prüfen und eine mögliche Berufung vor europäischen Gerichten in Erwägung ziehen.

Bei der Festsetzung der Kartellstrafen hat die Europäische Kommission eigenen Angaben zufolge die Umsätze der Konzerne sowie ihre geographische Reichweite und die Schwere und Dauer des Kartells berücksichtigt. Für die Beteiligten ist die Sache damit aber noch nicht ausgestanden. Andere Wettbewerbshüter weltweit, unter anderem in den USA, untersuchen die Kartelle noch.

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