• The Wall Street Journal

Nasdaq droht Millionenstrafe wegen Facebook-Börsengang

Die größte elektronische Börse der USA hat sich beim Börsengang von Facebook teure Fehler zuschulden kommen lassen: Die Verfehlungen der Nasdaq haben die Händler an der Wall Street geschätzte 500 Millionen US-Dollar gekostet. Jetzt zahlt die Börse möglicherweise bald eine Strafe dafür: In den Verhandlungen zwischen der Nasdaq und der Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission ist von einer Strafe über rund fünf Millionen US-Dollar die Rede. Das erfuhr das Wall Street Journal von Leuten, die an den Verhandlungen beteiligt sind.

Am Tag des Facebook-Börsengangs gab es an der Nasdaq eine folgenschwere Panne. So kam es, dass der Handelsstart sich um eine halbe Stunde verzögerte. Für knapp drei weitere Stunden gelang es der Börse nicht, Händlern Bestätigungen zu schicken – so war zeitweise unklar, wer welche Positionen hielt. Das Ereignis führte zu einer Debatte über die Solidität des computerbetriebenen Handels, der mittlerweile alle Börsen dominiert. Die Technik macht den Handel billiger – aber auch komplizierter.

Neben der Strafe von fünf Millionen Dollar bietet die Nasdaq den Kunden Entschädigungen über rund 62 Millionen Dollar an, berichten die Eingeweihten. Die Finanzbranche sieht nicht ein, dass sie den Schaden für das Debakel trägt. Das sagte etwa Scott Saks, Anwalt bei der Kanzlei Paul Hastings, die Unternehmen bei Börsengeschäften vertritt und selbst nicht in die Verhandlungen eingebunden ist.

dapd

Auf der Fassade der Nasdaq in New York erscheint die Flagge der USA.

Die Führungsetage der Nasdaq versucht seit langem, die Ermittlungen zum schiefgelaufenen Börsenstart im Mai 2012 hinter sich zu bringen. Sollte das Verfahren mit einer Geldstrafe enden, wäre das erst der zweite Fall, dass die Börsenaufsicht SEC einer Handelsplattform finanziell belangt.

Im September hatte der Betreiber der New York Stock Exchange fünf Millionen US-Dollar Strafe akzeptiert, um Vorwürfe der SEC beizulegen, der Börsenbetreiber habe manche Kunden schneller mit Marktdaten beliefert als andere. Die Muttergesellschaft NYSE Euronext vermied, die Anschuldigungen einzuräumen, stritt sie aber auch nicht ab. Der Börsenbetreiber verwies lediglich auf „technische Probleme".

In den Gesprächen zwischen SEC und Nasdaq soll es um fehlende technische Kontrolle der Börse über ihre eigenen Systeme gehen. Neben Sanktionen muss sich die Nasdaq auf Vorsorge gegen eventuelle Wiederholungsfälle einstellen, sagen Eingeweihte.

Neben der Nasdaq standen auch andere Unternehmen wegen des Facebook-Börsengangs in der Kritik. So etwa die Investmentbank Morgan Stanley und weitere Kreditinstitute, die an dem Deal beteiligt waren. Ihnen ist vorgeworfen worden, die Facebook-Aktien mit einem Preis von 38 Dollar zu teuer an den Markt gebracht zu haben – die Notierung pendelt seitdem zwischen 25 und 33 Dollar.

Die Diskussion über die Verantwortung für den missglückten Börsengang hat den Sonderstatus von US-Börsen insgesamt auf die Tagesordnung gebracht – sie sind zum einen selbstregulierte Handelsplätze, zum anderen aber profitorientierte Firmen mit zahlenden Kunden. Wegen dieses besondern Starus genießen sie Schutz vor vielen rechtlichen Schritten. Das kritisieren Finanzunternehmen. Für sie ist das Facebook-Debakel der Beweis dafpr, dass sich am System etwas ändern muss.

Für die Regulierer ist es allerdings schwierig, die Börsen an die Leine zu nehmen. Das sagt etwa Michael Zuppone, Vorsitzender der Kapitalmarkt-Sparte in der Kanzlei Paul Hastings. Wenn die Beschränkungen bei der Haftung der Börsen aufgehoben würden, dann bräuchten sie Versicherungen gegen das Risiko großer Verluste. Das würde wahrscheinlich zu höheren Handelskosten führen, schätzt Zuppone.

Nasdaq-Chefs haben wiederholt erklärt, dass die Börse nicht in der Pflicht sei, für die Verluste bei der IPO-Panne zu zahlen. Gleichzeitig hoffen sie, dass sie die Spannungen zwischen der Börse und manchen der größten Kunden bald beilegen können. Die Börse will, dass die Wall-Street-Institute als Teil des Kompromisses auf ihr Recht verzichten, sie zu verklagen.

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