• The Wall Street Journal

Europäischer Gerichtshof bestätigt Rettungsschirm ESM

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem EU-Rettungsfonds ESM seinen Segen erteilt - doch noch ist der Schutzschild für klamme Euroländer nicht ganz in trockenen Tüchern. Denn das Bundesverfassungsgericht muss nun noch abschließend über das Kerninstrument der Europäer gegen die Krise urteilen. Die Richter am EuGH hatten am Dienstagmorgen gebilligt, dass der Rettungsschirm in einem verkürzten Verfahren aufgespannt werden durfte.

Dass nun auch die Richterkollegen aus Karlsruhe nichts am ESM auszusetzen haben, ist keine ausgemachte Sache. Nach Einschätzung des an der Universität London lehrenden Europarechtlers Gunnar Beck hat das aktuelle EuGH-Urteil keine Bedeutung für die Bundesrichter: "Das Urteil hat keine logischen Implikationen für das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts", sagte er.

[image] dapd

Der permanente Rettungsschirm ESM für die Eurozone ist rechtmäßig, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Beim EuGH hatte der parteilose irische Abgeordnete Thomas Pringel geklagt. Der am 8. Oktober in Kraft gesetzte Rettungsschirm verletzt nach seiner Einschätzung das im EU-Recht vorgesehene Haftungsverbot - die sogenannte No-Bail-Out-Klausel -, wonach ein Staat nicht für finanzielle Verbindlichkeiten eines anderen geradestehen darf.

"Das EU-Recht steht dem Abschluss und der Ratifizierung des Vertrags zur Einrichtung des ESM durch die Länder des Euroraums nicht entgegen", hieß es jedoch in einer Mitteilung des EuGH. Nach dem Urteil des obersten europäischen Gerichts verlief der Entscheidungsprozess zur Einrichtung des ESM rechtmäßig. Der Beschluss der europäischen Regierungen vom März 2011, eine Klausel eines Vertrags zu ändern, um die Schaffung des ESM zu ermöglichen, sei nicht rechtmäßig erfolgt, argumentierte Pringel.

Der Oberste Gerichtshof Irlands hatte die Klage Pringels im Juli abgewiesen, drei Fragen aber zur Prüfung an den EuGH in Luxemburg verwiesen. Anfang Oktober entschied der, Pringels Klage im beschleunigten Verfahren zu behandeln, damit die Rechtsunsicherheit über den ESM schnellstmöglich zu beseitigen. Die bedrohe die Stabilität des Euroraums, erklärten die Richter.

Auch in Deutschland wurde der ESM angegriffen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den ESM im September in einer Vorabentscheidung als verfassungsgemäß beurteilt, verhängte jedoch Auflagen, was die Entscheidung konkreter Hilfsmaßnahmen betrifft. Außerdem steht das Hauptsache-Urteil noch aus. Es soll voraussichtlich im Dezember gesprochen werden.

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