• The Wall Street Journal

Europarechtler Beck: Die EZB überschreitet ihr Mandat

Die Europäische Zentralbank überschreitet mit Staatsanleihekäufen ihr Mandat, sagte der an der Universität London lehrende Europarechtler Gunnar Beck. Dass das Bundesverfassungsgericht dagegen vorgehen wird, glaubt er nicht.

Herr Beck, Sie vermuten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von EZB-Staatsanleihekäufen so lange hinauszögern wird, bis die EZB Fakten schafft, also weiter Staatsanleihen kauft. Kann das bei einem Urteil über Recht oder Unrecht eine Rolle spielen?

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Gunnar Beck lehrt EU-Recht an der University of London. Der deutsche Jurist ist Autor der Studie "The Legal Reasoning of the Court of Justice of the EU", die im Januar erscheint.

Aber selbstverständlich, in politisch brisanten Fällen stehen Gerichte unter enormem Druck. Die Verfassungsrichter können zwar nicht aus dem Amt entfernt werden, allerdings ist ein Richter kein politisches Neutrum. Die Verfassungsrichter werden sämtlich auf Empfehlung der etablierten Bundesparteien ernannt. Sie könnten unabhängig sein, denken aber nicht unbedingt unabhängig.

Die etablierten Parteien sind mehrheitlich für die Euro-Rettung, nur immer mehr Bürger sind dagegen. In dieser Konstellation wird das Gericht sich niemals gegen das gesamte Parteienwesen stellen. Es ist eine Illusion anzunehmen, Gerichte entschieden ohne Rücksicht auf die Politik. In brisanten Fällen großer Tragweite ist Rechtsprechung Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.

Wie, glauben Sie, wird das Gericht entscheiden?

In Fragen der europäischen Einigung werden die Gerichte im Notfall immer den Wortlaut der Gesetze ignorieren, um eine gemeinschaftskonforme Lösung zu finden. In Fragen der europäischen Einigung regiert die politische Korrektheit, und hier handeln Gerichte immer politisch.

Sie sprachen vom Wortlaut der Gesetze. Lassen sich EZB-Staatsanleihekäufe, die doch sehr den Geschmack der verbotenen monetären Staatsfinanzierung haben, vielleicht mit dem Geist der europäischen Gesetze rechtfertigen? Recht kann sich ja auch weiterentwickeln…

Es gibt in der Rechtsmethodik tatsächlich verschiedene Auslegungsmethoden – ist der Wortlaut unklar, muss der Sinn und Zweck oder das Ziel der Vorschrift berücksichtigt werden. Artikel 127 EU-Vertrag sagt jedoch eindeutig, die EZB müsse dem Ziel der Inflationsbekämpfung alles andere unterordnen und dass Preisstabilität Ziel der Geldpolitik sei. Da ist nichts unklar. Wenn man nun inflationäre Anleihekäufe mit Verweis auf einen vagen Gesetzesgeist rechtfertigt, ist das unredlich und lässt der richterlichen Willkür freien Raum. Und es würfe die Frage auf, warum man überhaupt noch Verträge abschließt, da der Wortlaut nach Belieben ausgehebelt werden kann.

Liegt die Wahrheit vielleicht wie so oft in der Mitte?

Nein. Meines Erachtens ist der Wortlaut der Verträge klar. Der EZB ist Staatsfinanzierung untersagt. Ihr Mandat ist auf Preisstabilität beschränkt. Die Anleihekäufe widersprechen Wortlaut und Ziel. Draghi rechtfertigt sie damit, dass die Politik den Fortbestand des Euro will. Die EZB muss jedoch laut Vertrag unabhängig sein und sich auf Geldpolitik beschränken. Draghi bricht somit Recht und setzt sich über sein Mandat hinweg, was immer die Gerichte dazu sagen.

Der Umstand, dass es kein Knock-out-Argument gibt, heißt nicht, dass die Wahrheit in der Mitte liegt. Sie können sage, dass das Recht unsicher ist, weil es keine rechtssichernden Konfliktlösungen gibt. Aber ich glaube schon, dass es einer guten Rechtfertigung bedarf, sich über den Wortlaut von Gesetzen hinwegzusetzen.

Der Hilfsantrag Spaniens beim ESM, der neue EZB-Staatsanleihekäufe erst auslösen kann, lässt auf sich warten. Glauben sie, dass das Bundersverfassungsgericht tatsächlich so lange mit seinem Urteil warten wird, bis die EZB neue Fakten geschaffen hat?

Es gibt jetzt vier Möglichkeiten. Erstens: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet schnell. Das halte ich für unwahrscheinlich, es sei denn, der Handlungsdruck wird zu groß. Zweitens: Das Gericht verschleppt die Sache. Das ist die für das Gericht bequemste Variante. Drittens: Das Gericht verweist die Sache an den EuGH, bei dem gerade über 5.000 Deutsche eine Bürgerklage gegen die EZB-Staatsanleihekäufe eingereicht haben. Das Bundesverfassungsgericht könnte behaupten, dass es darauf warten müsse, was der EuGH dazu entscheidet.

Viertens könnte das Bundesverfassungsgericht sich seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe entziehen und es der Bundesregierung überlassen, selbst beim EuGH zu klagen. Rein hypothetisch könnte das Gericht außerdem fünftens die Staatsanleihekäufe für rechtswidrig erklären, wozu es aber nicht den Mut haben wird. Ich persönlich halte die Verschleppungsvariante für die wahrscheinlichste - wenn Spanien bald Hilfe beantragt in Kombination mit Variante drei oder vier. Ich bin mir sicher, dass das Verfassungsgericht nicht Recht sprechen wird, sondern Bundesregierung und EU genehm handeln wird.

Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

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