• The Wall Street Journal

Schlappe für Apple im Gerichtsstreit mit Samsung

Im Dauerclinch mit Samsung hat der iPhone-Hersteller Apple eine weitere Schlappe hinnehmen müssen. Das US-Patentamt wies nun sämtliche Patentansprüche Apples auf die so genannte Pinch-to-Zoom-Funktion ab - dabei hatte der iPhone-Hersteller nicht zuletzt unter anderem auf Grundlage eben dieses Patents vor Gericht hohen Schadenersatz von seinem Erzrivalen Samsung erstritten.

Insgesamt drohen den Südkoreanern nach einer Gerichtsentscheidung von August Schadenersatzzahlungen von mehr als einer Milliarde US-Dollar, was Samsung jedoch nicht hinnehmen will. Durch die jüngste Entscheidung des US-Patentamtes könnten Apples Schadenersatzansprüche an Samsung spürbar niedriger ausfallen. Allerdings ist die Entscheidung des Patentamts noch nicht endgültig. Apple kann sie noch anfechten und somit seine Patentansprüche möglicherweise retten.

Samsung sieht sich durch die Entscheidung des Patentamtes in seiner Forderung nach einem neuen Prozess bestätigt. Eine Jury hatte damals befunden, dass Samsung sechs Apple-Patente verletzt hat - darunter auch das "Pinch-to-Zoom"-Patent. Unter Pinch-to-Zoom versteht man die Geste, mit der auf Smartphone-Displays dargestellte Inhalte vergrößert oder verkleinert werden können.

Es ist nicht das erste Mal, dass das US-Patentamt Samsung Schützenhilfe leistet. Die dem amerikanischen Handelsministerium unterstellte Behörde hatte bereits Patentansprüche für die so genannte Gummibandfunktion auf Smartphone-Bildschirmen für ungültig erklärt. Diese Funktion sorgt dafür, dass der Bildschirm eines Smartphones automatisch an den Textanfang zurückschnellt, wenn das Ende eines Dokumentes erreicht wird.

Apple hatte erst kürzlich eine Niederlage einstecken müssen. Ein Gericht in Kalifornien hatte einen Antrag von Apple abgelehnt, den Verkauf von 26 Samsung-Modellen zu verbieten, und dies damit begründet, dass Apple nicht genügend Beweise habe vorlegen können. Damit kann der südkoreanische Elektronikriese seine Smartphones weiterhin in den USA verkaufen.

Kontakt zum Autor: redaktion@wallstreetjournal.de

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