• The Wall Street Journal

Karzai kehrt zur Todesstrafe zurück

KABUL—Der afghanische Präsident Hamid Karzai hat in der vergangenen Woche 16 Todesurteile unterzeichnet. Damit beendete die Regierung eine längere Pause, in der es keine Exekutionen mehr gegeben hatte. Die Rückkehr zur Todesstrafe löste Kritik bei Menschenrechtsorganisationen und der Europäischen Union aus.

Fast alle Todesurteile wurden am Dienstag und Mittwoch durch Erhängen vollstreckt. Das berichteten afghanische Beamte. Die Regierung veröffentlichte Fotos der Verurteilten online und listete die Vergehen auf, zu denen Vergewaltigung, Mord, Entführung und Raub zählten.

Auch die Taliban äußerten Protest. Sie erklärten, einige der Verurteilten seien rebellische Kriegsgefangene gewesen.

Associated Press

In Afghanistan hielt sich die Kritik am Präsidenten im Rahmen. Viele Landsleute verteidigten sogar das Vorgehen Karzais. Sie erklärten, es sei durch islamisches Recht sanktioniert.

Karzai war vor vier Jahren unter internationalen Druck geraten. Damals hatte man ein Moratorium zur Todesstrafe von seiner Regierung gefordert. Mit Ausnahme von zwei Exekutionen im Februar hatte sich das afghanische Staatsoberhaupt bisher auch daran gehalten. Mit den neuerlichen Exekutionen hat sich Karzai wieder Geltung verschafft und seine Unabhängigkeit von den unter US-Führung stehenden Truppen im Land unterstrichen. Schließlich muss der Präsident alle Todesurteile persönlich unterschreiben.

„Afghanistan verfügt über ein eigenes Rechtssystem. Da gibt es keinen Platz für ausländische Einmischungen", sagte Basir Azizi, Sprecher des Büros der Staatsanwaltschaft. „In der afghanischen Verfassung ist die Todesstrafe vorgesehen."

Weil viele Länder und internationale Gruppen Schwächen im Rechtssystem der Afghanen sehen, verurteilen sie die Todesstrafen. Beobachter erklärten, viele afghanische Gerichte würden sich bei ihren Urteilen noch immer stark auf mit Folter erzielte Geständnisse verlassen. Beweismittel würden dabei häufig ignoriert, und so könnten am Ende auch Unschuldige verurteilt werden.

„Die Todesstrafe ist an Grausamkeit kaum zu übertreffen und sollte daher nie Anwendung finden", erklärte Brad Adams, der Asienleiter von Human Rights Watch in einer Mitteilung. „Dass sie in einem Land angewendet wird, in dem von einem fairen Prozess normalerweise nicht die Rede sein kann, ist besonders erschreckend."

Azizi wies die Anschuldigungen zurück. Er erklärte, es habe umfangreiche Prozesse gegeben. Es sei daher „nicht möglich", dass die die Gerichte „Unschuldige zum Tode" verurteilt hätten.

Westliche Diplomaten in Kabul zeigten sich ob der neuerlichen Hinrichtungen besorgt. Sie sehen ihre Bemühungen gefährdet, in Afghanistan Institutionen aufzubauen, die die Menschenrechte schützen. Stattdessen kehre die Regierung nun zu Methoden zurück, die zur Zeit des Taliban-Regimes eingeführt wurden.

„Die Delegation [der Europäischen Union] ist der Ansicht, dass mutmaßlichen Verbrechern ein fairer Prozess gemacht werden muss und sie bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe erwarten können. Die Europäische Union ist gegen die Todesstrafe", heißt es in einer Stellungnahme aus Brüssel vom Mittwoch. „Wir rufen die afghanischen Behörden auf, alle noch ausstehenden Todesurteile zurückzunehmen und zum Moratorium zurückzukehren. Das wäre ein erster Schritt in Richtung einer endgültigen Abkehr von der Todesstrafe."

Todesstrafen bei Taliban an der Tagesordnung

Unter den Taliban war die Todesstrafe häufig bei Ehebruch, Vergewaltigung und Mord verhängt worden. Während das Regime an der Macht war, wurden immer wieder große Menschengruppen in Stadien im ganzen Land gebracht. Man versprach ihnen ein spannendes Fußballspiel, um dann während der Pausen öffentlich Exekutionen auszuführen.

„Das Fast-Moratorium der afghanischen Regierung während der vergangenen Jahre war ein großer Schritt weg von den Regeln der Taliban", sagt Adams von Human Rights Watch. Doch die jetzt veranlassten Exekutionen seien „ein schrecklicher Rückwärtsschritt für Afghanistan".

In Afghanistan hielt sich die Kritik am Präsidenten im Rahmen. Viele Landsleute verteidigten sogar das Vorgehen Karzais. Sie erklärten, es sei durch islamisches Recht sanktioniert.

„Jeden Tag beten ich und meine Familie für den Tod des Mörders, der unseren Sohn auf dem Gewissen hat", sagt Muallem Rahmuddin. Sein Sohn war vor über vier Jahren in der Farah-Provinz getötet worden, angeblich von zwei der verurteilten Männer, die am Dienstag gehängt wurden. „Alle, die zum Tode verurteilt sind, sollten schnell exekutiert werden."

—Mitarbeit: Habib Khan Totakhil

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