• The Wall Street Journal

SPD und Grüne: Griechen-Haircut ist rechtlich möglich

Wie kann die langfristige Schuldentragfähigkeit Griechenlands so gesichert werden, dass der Internationale Währungsfonds an Bord bleibt? An dieser Frage sind die Gespräche der Eurozonen-Finanzminister mit dem IWF und der Europäischen Zentralbank ins Stocken geraten. Der IWF ist der Ansicht, dass Griechenland seine Schuldenlast nur dann wird tragen können, wenn die Staaten auf einen Teil der Forderungen verzichten.

„Das dürfen wir nicht", sagen Vertreter der Regierungskoalition. Eisern wird seit Wochen die Möglichkeit eines Schuldenschnittes ausgeschlossen, auch mit diesem Argument. Haushaltsexperten der übrigen Bundestagsfraktionen halten es nicht für stichhaltig.

Norbert Barthle, der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, sagte am Mittwoch im Deutschlandfunk, der Bundestag dürfe aus haushaltsrechtlichen Gründen einem Forderungsverzicht nicht zustimmen. Wenn ein Land einen Kredit einmal nicht bedient habe, könne man beim nächsten Mal nicht mehr davon ausgehen, dass das nicht erneut passiere. Unter einer solchen Voraussetzung dürfe der Bundestag Kredite nicht mehr über so genannte Gewährleistungen absichern.

Associated Press

Verstecken sich Union und FDP bei der Ablehnung eines Schuldenschnitts für Griechenland nur hinter einer Auslegung von Haushaltsvorschriften, so wie dieser Unterstützer der rechtspopulistischen Partei Anexartiti Ellines (Unabhängige Griechen). Haushaltsexperten von SPD und Grünen in Berlin meinen: ja.

Was Barthle genau meint, steht in einer Verwaltungsvorschrift zur Bundeshaushaltsordnung: „Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen sind Eventualverbindlichkeiten des Bundes und können nur zur Absicherung ungewisser, in der Zukunft liegender Risiken übernommen werden. Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen dürfen nicht übernommen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Bundes gerechnet werden muss. In diesem Fall sind Ausgaben- oder Verpflichtungsermächtigungen auszubringen."

Auf Deutsch: Gewährleistungen sind nur dann erlaubt, wenn es bei vernünftiger Risikoabwägung unwahrscheinlich ist, dass sie tatsächlich in Anspruch genommen werden. Dummerweise sieht das Gesetz über den derzeit noch relevanten Euro-Rettungsfonds EFSF ausschließlich die Absicherung über derartige Gewährleistungen vor.

Barthle sagt daher: „Wenn es einmal bei einem Programmland zu Ausfällen käme, könnten wir für dieses Land keine neuen Garantien geben."

Priska Hinz, die haushaltspolitische Sprecherin für Bündnis 90/Die Grünen, widerspricht: „Unserer Einschätzung nach müsste die Argumentation umgekehrt gehen: Die neuen Garantien sind sicherer, wenn es erst einen Schuldenschnitt gegeben hat, weil sich die Schuldentragfähigkeit des Landes bessert."

Und SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider hält die jetzige Argumentation der Koalition schlicht für unehrlich: „Für die geplante Auszahlung der nächsten Kredittranche wird ja auch eine neue Gewährleistung fällig. Wie können die so einer Gewährleistung zustimmen, wenn die griechische Schuldenquote im nächsten Jahr nach den neuesten Planungen schon bei 189 Prozent des BIP liegen wird? Ist da die Schuldentragfähigkeit noch gegeben?"

SPD und Grüne halten die Auslegung der Bundeshaushaltsordnung durch die Koalition für sehr politisch motiviert und nicht rechtlich zwingend. Hoffnungen, dass sich die Regierung zu einer anderen Lösung durchringt, machen sie sich jedoch nicht. „Die haben sich so eingemauert, zu einem Schuldenschnitt wird es nicht kommen", sagt SPD-Experte Schneider. Und die Grünen-Abgeordnete Hinz meint: „Das Kalkül ist: nicht mehr vor der Bundestagswahl 2013."

Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

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