Von REED ALBERGOTTI
Im Prozess um steuerflüchtige Amerikaner muss das älteste Schweizer Bankhaus Wegelin & Co der amerikanischen Regierung insgesamt 74 Millionen US-Dollar Strafe zahlen. Das entschied ein US-Gericht am Montag. Es ist das erste Mal überhaupt, dass eine ausländische Bank wegen Verstößen gegen das US-Steuerrecht verurteilt wird.
Im Januar hatte sich die Bank schuldig bekannt, Hunderten von amerikanischen Bankkunden bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben, und mit den Ermittlern eine Übereinkunft ausgehandelt. Mit dem jüngsten Urteil ist der Fall jetzt faktisch abgeschlossen. Wegelin, die in den USA keine eigenen Filialen oder Büros unterhält, dachte den Gerichtsunterlagen zufolge, sie würde von den US-Strafverfolgern nicht belangt werden.
Die Strafe setzt sich zusammen aus einem Bußgeld von 22 Millionen Dollar sowie einer Zahlung von 20 Millionen Dollar als Ausgleich für die Steuereinnahmen, die dem US-Finanzamt entgangen sind. Dazu kommen 15,8 Millionen Dollar an beschlagnahmten Bruttogebühren, die Wegelin über nicht angemeldete Bankkonten von amerikanischen Steuerzahlern eingenommen hat. 16,2 Millionen Dollar waren zuvor schon in einem separaten, aber mit dem Fall zusammenhängenden Verfahren konfisziert worden. Dabei ging es um ein Korrespondenzkonto in den USA, über das die Bank ihre anonymen Dollargeschäfte mit amerikanischen Kunden abgewickelt hat.
In letzter Zeit greifen die US-Behörden stark gegen geheime Auslandskonten von Amerikanern durch. Nach amerikanischem Gesetz müssen US-Staatsbürger ihre Auslandskosten anmelden und die Einkünfte aus ausländischen Zinsen oder Geldanlagen versteuern. Die USA behaupten, die schweizerische Bank habe mehr als 1,2 Milliarden Dollar auf unangemeldeten Auslandskonten vor den amerikanischen Steuerbehörden verheimlicht. Die Traditionsbank, die 1741 gegründet wurde, steht jetzt vor dem Zusammenbruch und wird ihre Geschäfte nach Abschluss des Prozesses einstellen.
Der leitende Richter Jed Rakoff betonte, die von ihm verhängte Strafe solle einen Abschreckungseffekt haben. Einer der Wegelin-Anwälte gestand, die Bank habe die Ernsthaftigkeit der US-Regierung unterschätzt, Steuersünder mit Schweizer Konten zu verfolgen.
Gerüchte nahmen kein Ende
Wegelins Absturz begann vor etwas mehr als einem Jahr, als gegen drei ihrer Kundenberater in den USA Kriminalstrafen verhängt wurden. Vor Gericht hatte Wegelin laut Unterlagen zu Protokoll gegeben, dass die Urteile in der Schweizer Bankenwelt eine Welle an Gerüchten nach sich gezogen hätten, welche die Bank letztlich zum Verkauf ihrer nicht-amerikanischen Geschäftssparten gezwungen hätte. Am Ende blieben ihr nur noch die Geschäfte mit den amerikanischen Kunden.
Im Februar 2012 verhängten die Strafverfolger in Manhattan Anklage gegen das, was von der Traditionsbank übrig war, und konfiszierten Vermögen auf dem amerikanischen Korrespondenzkonto von Wegelin. Die Bank aber erschien damals nicht vor Gericht und Richter Rakoff erklärte das Institut daraufhin zu einem Gesetzesflüchtigen.
Im Januar dieses Jahres bekannte sich die Bank dennoch schuldig, obwohl sie zuvor gesagt hatte, dass sie „wenig zu gewinnen" habe, wenn sie die Anklage auch nur zur Kenntnis nehmen würde. Den Akten zufolge ging es den Geschäftspartnern der Bank auch darum, die Sache zu einem „Abschluss" zu bringen. Nach Angaben der Bank haben die Partner Geld zur Seite gelegt, um mögliche Strafen und Bußgelder zu begleichen. Die Bankgeschäfte liefen aber nicht mehr, hieß es.
Wie die Ermittler in ihrer Anklage schrieben, sei Wegelin bei amerikanischen Steuerflüchtigen zu einem beliebten Zufluchtsort geworden, nachdem US-Behörden eine andere Schweizer Bank, die UBS, verstärkt von ins Visier genommen hatten. Den Gerichtsakten zufolge hatte Wegelin sich „bewusst daran gemacht", die illegalen Bankgeschäfte von der UBS und einer anderen, nicht namentlich genannten schweizerischen Bank zu übernehmen.
Kontakt zum Autor: redaktion@wallstreetjournal.de





![[image]](http://si.wsj.net/public/resources/images/DE-AR316_otto_y_E_20130518041132.jpg)
![[image]](http://si.wsj.net/public/resources/images/OB-XN224_051713_E_20130517140059.jpg)
![[image]](http://si.wsj.net/public/resources/images/DE-AR238_s_prom_E_20130516101434.jpg)
![[image]](http://si.wsj.net/public/resources/images/OB-XL468_0513ha_E_20130513114819.jpg)
![[image]](http://si.wsj.net/public/resources/images/OB-XL241_0512ep_E_20130512155044.jpg)
![[image]](http://si.wsj.net/public/resources/images/DE-AR285_Powell_C_20130517094516.jpg)
![[image]](http://si.wsj.net/public/resources/images/DE-AR292_schiff_C_20130517105204.jpg)
![[image]](http://si.wsj.net/public/resources/images/DE-AR276_sport1_C_20130517080305.jpg)
![[image]](http://si.wsj.net/public/resources/images/OB-XM094_130515_C_20130514234555.jpg)
Hello
Your question to the Journal Community Your comments on articles will show your real name and not a username.Why?
Create a Journal Community profile to avoid this message in the future. (As a member you agree to use your real name when participating in the Journal Community)