• The Wall Street Journal

New Yorker Richter weist IPO-Klagen gegen Facebook ab

Das soziale Netzwerk Facebook hat einen wichtigen Etappensieg im Rechtsstreit über seinen umstrittenen Börsengang erzielt. Ein New Yorker Bundesrichter hat jetzt eine Reihe von Klagen gegen das Unternehmen von Gründer Mark Zuckerberg abgewiesen.

Im vergangenen Jahr hatten enttäuschte Facebook-Anleger das US-Unternehmen vor Gericht gezerrt. Ihr Vorwurf: Der Zuckerberg-Konzern habe interne Ergebnisprognosen vor dem IPO nur an eine kleine Gruppe von Analysten verteilt. Facebook wäre aber verpflichtet gewesen, die Informationen in seinen Berichten an die Börsenaufsicht zu veröffentlichen. So lautete die Argumentation der Kläger.

Richter Robert Sweet folgte dem aber nicht: Für ihn war Facebook nicht zu einer Publikation der Prognosen verpflichtet. Zudem habe das soziale Netzwerk "prompt und umfangreich" vor Problemen beim Geschäft mit mobilen Geräten gewarnt.

Für Facebook könnte der Richterspruch aus New York zum Präzedenzfall werden. In weiteren Aktionärsklagen könnte das Gericht ähnlich urteilen. Diese stützen sich laut dem Rechtsanwalt Richard Bernstein von der Kanzlei Willkie Farr & Gallagher vorwiegend auf das gleiche Argument. "Der Vorwurf so genannter selektiver Veröffentlichung war die dominante Begründung in jedem bisher auf den Tisch gelegten Fall", fügte Bernstein an.

Die Gegenseite zeigt sich zurückhaltend. Seine Kanzlei sei noch dabei, das Urteil zu prüfen, sagte der Rechtsanwalt Rob Prongay von der Kanzlei Glancy Binkow & Goldberg, die die Kläger vertritt. "Wir stimmen mit gewissen Aspekten des Gerichtsurteils nicht überein. Sobald wir eine Chance hatten, das Urteil vollständig zu verdauen, werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden", erklärte er in einer E-Mail.

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