• The Wall Street Journal

Im Zinsskandal muss die Deutsche Bank vor Gericht wenig befürchten

dapd

Die Gebäude der Deutschen Bank in Frankfurt: Im Zinsskandal läuft alles auf einen Vergleich mit den Klägern heraus.

Der Skandal um die Manipulation der Referenzzinssätze Euribor und Libor wird für die Deutsche Bank aller Voraussicht nach eine saftige Strafe in den USA und Großbritannien nach sich ziehen, doch vor Gericht muss die Bank wenig befürchten. Die Chance, dass ein Gericht Klägern Schadensersatz zuspricht, sei gleich null, sagten übereinstimmend zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen zum Wall Street Journal Deutschland. Die Höhe des Schadens im Nachhinein zu bestimmen, sei kaum möglich, erklärten die Insider. Die Bank werde dennoch versuchen, sich außergerichtlich mit den Geschädigten zu einigen, um einen noch größeren Imageschaden zu vermeiden und um schneller einen Schlussstrich ziehen zu können.

Der Schaden entstand, als Händler verschiedener Banken sich bei der Festlegung der Referenzzinssätze absprachen, um selbst davon zu profitieren. Auch die Deutsche Bank hat insgesamt bislang sieben Mitarbeiter suspendiert oder entlassen, die im Verdacht stehen, Teil dieses Betrugskartells gewesen zu sein. Doch um Klägern eine Wiedergutmachung zuzusprechen, ist letztlich nicht die Frage nach einem Schaden entscheidend, sondern nach der Höhe.

Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Bestimmung der Zinssätze nur die abgegebenen Schätzungen mit einfließen, die sich im Mittelfeld befinden. Die oberen und unteren 25 Prozent werden gar nicht mitgezählt, wie die British Bankers Association erklärt. Das heißt: Selbst wenn nachgewiesen wurde, dass an einem bestimmten Tag Händler versucht haben, den Zins zu manipulieren, heißt das nicht automatisch, dass ihnen das auch gelungen ist und sie damit einen Schaden verursacht haben. Denn ihre Eingaben wurden möglicherweise gar nicht berücksichtigt, weil sie sich im oberen oder unteren Viertel der Schätzungen befanden.

Wie schwierig es ist, im Zinsskandal die Schadenshöhe zu bestimmen, zeigt auch eine Sammelklage in den USA, die Kapitalanlagegesellschaften wie Metzler Investment bereits im Herbst 2011 gegen 20 Banken eingereicht hatten - darunter die Deutsche Bank. Der Fall läuft noch, ein Ende ist nicht in Sicht.

Die Beweislage sei „extrem schwierig", erklärt Jürgen Kurz, Sprecher der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. „Kaum jemand kann sagen, wie der Verlauf von Libor und Euribor ausgesehen hätten, wenn sie nicht manipuliert worden wären." Gleichwohl räumt er Klagen, die in Deutschland vorrangig von institutionellen Investoren und Kommunen kommen werden, Chancen auf einen Vergleich ein. Die öffentlich gewordenen Mails der kriminellen Händler würden sich förderlich auf die Bereitschaft der Banken auswirken, den Geschädigten entgegenzukommen und sich zumindest außergerichtlich zu einigen.

Kontakt zum Autor: Madeleine.Nissen@wsj.com

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