Von CLAUDIA WIESE
BRÜSSEL—Arbeitnehmer in der Europäischen Union müssen vorerst weiter damit leben, weit mehr Stunden pro Woche arbeiten zu müssen als nach EU-Recht eigentlich erlaubt sind. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB, der seit Jahren versucht, eine entsprechende Ausnahmeregelung in der EU-Gesetzgebung aufzuheben, hatte erneut keinen Erfolg. Die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden über eine Revision der seit 2003 gültigen EU-Arbeitszeitrichtlinie seien gescheitert, teilte beide Seiten am Freitag mit. Jetzt muss sich die EU-Kommission einen Kompromiss einfallen lassen.
Streit seit mehr als acht Jahren
Eine schwierige Aufgabe, denn der Streit dreht sich seit nunmehr acht Jahren hauptsächlich um ein und dieselbe Frage: Sollen Arbeitnehmer mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen oder nicht? Derzeit ist das laut EU-Recht mit einer Ausnahmeregelung erlaubt, von der über die Hälfte der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Gebrauch macht. Diese "Opt-Out-Regelung" nutzen die Staaten hauptsächlich, damit sie nicht wegen der Bereitschaftszeiten von Ärzten, Pflegepersonal oder Feuerwehrleuten gegen das Gesetz verstoßen. Denn der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit anzusehen ist.
Von Arbeitnehmerverbänden wird diese Op-Out-Klausel heftig kritisiert. "Es gibt einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen langen und unregelmäßigen Arbeitszeiten und Gesundheitsproblemen", erklärte der EGB am Freitag erneut.
Arbeitgeber: Bereitschaft ist keine Arbeitszeit
Die Arbeitgeberverbände verlangen hingegen, die Ausnahmen beizubehalten und fordern zusätzlich eine Definition für Bereitschaftszeit. Denn "inaktive Bereitschaftszeit sollte nicht als Arbeitszeit gewertet werden", erklärte der Direktor für Soziales bei Businesseurope, Maxime Cerutti, im Gespräch mit Dow Jones Europa Aktuell, mit der Begründung, dass Beschäftigte während der Bereitschaft oft nicht arbeiten müssten und sich ausruhen könnten.
"Für Krankenschwestern in der Notaufnahme hätte dies bedeutet, dass die Zeit bis zum Eintreffen des nächsten Notfallpatienten nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Auch die 'Wartezeit' einer Verkäuferin in einem Geschäft auf ihren nächsten Kunden würde nicht mehr als Arbeitszeit, sondern als Freizeit zählen", kritisierte der EGB. "Leider haben sich die Arbeitgeber durchgängig einem konstruktiven Dialog verweigert und kompromisslos Forderungen erhoben, um bestehende Mindeststandards im Arbeits- und Gesundheitsschutz massiv zu verschlechtern", erklärte Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Unter diesen Umständen sei es nicht möglich, die Verhandlungen fortzuführen. Die Arbeitgeberverbände hingegen kritisierten, sie hätten mehrere Vorschläge gemacht, aber keinen Gegenvorschlag vom EGB erhalten.
EU-Kommission ist am Zug
Damit ist die EU-Kommission, die sozusagen die Exekutive der EU ist, nun an der Reihe, einen Kompromiss vorzuschlagen. Denn im Bereich der Sozialpolitik einschließlich des EU-Arbeitsrechts kann die Kommission laut EU-Recht nicht einfach neue Gesetze vorschlagen, sondern hört erst die Sozialpartner an. Zudem haben die Sozialpartner das Recht, selbst Verhandlungen zu führen, was die die vergangenen zwölf Monate taten. Die wichtigsten branchenübergreifenden Sozialpartner auf EU-Ebene sind BusinessEurope, der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP) und die Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME) als Vertreter der Arbeitgeber sowie der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), der die Arbeitnehmer vertritt.
Einigen sich die Sozialpartner nicht, was jetzt der Fall ist, kann die Kommission einen eigenen Richtlinienvorschlag machen, dem dann die EU-Gesetzgeber, Europäisches Parlament und Regierungen, zustimmen müssen. Doch genau dieser Versuch war schon einmal gescheitert. Nach fünf Jahren wurden die Verhandlungen über eine von der Kommission vorgeschlagene Arbeitszeitregelung 2009 abgebrochen.
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