Von ANDREAS KISSLER
BERLIN—Endspurt in Berlin. Zum Ende der Legislaturperiode werden im Parlament mit großem Getöse und breitem Echo noch eine Reihe von Gesetzen verhandelt. Etliche davon werden jedoch womöglich nie den Weg ins Bundesgesetzblatt finden. Ihnen droht ein Ende im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Denn die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse machen die Länderkammer zu einer Art "Gegenregierung" im parlamentarischen System.
Allmählich kommt der Wahlkampf in Berlin auf Touren, und auch bei eigentlich trockenen Sachthemen zielt die Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition inzwischen klar auf den Termin am 22. September. Jüngstes Beispiel war die Debatte zur geplanten Regulierung des Hochfrequenzhandels im Bundestag, in der sich Redner von Regierung und Opposition gegenseitig Wahlkampfverhalten vorhielten. Ein anderes wird das heftig umstrittene Trennbankengesetz sein.
"Der Wahlkampf hat bereits begonnen"
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat droht in manchen Fällen ganz konkret eine Blockade durch SPD und Grüne bis zur Wahlentscheidung. "Der Wahlkampf hat bereits begonnen", betont der Berliner Politikwissenschaftler Gero Neugebauer. "Ich würde nicht mehr daran zweifeln, alles unter Wahlkampf zu stellen."
In der Länderkammer haben SPD und Grüne, zusammen mit der Linken in der Regierung Brandenburgs, seit der niedersächsischen Landtagswahl vom Januar eine so genannte "Gestaltungsmehrheit". Die verleiht ihnen die Fähigkeit, auch vom Bundestag beschlossene Gesetze zumindest bis zur Wahl zu verzögern. Die von SPD und Grünen geführten Länder kommen zusammen mit Brandenburg, das die Sozialdemokraten gemeinsam mit den Linken regieren, auf 36 der 69 Stimmen in der Länderkammer. Die von Union und FDP kontrollierten Länder kommen nur noch auf 15 Stimmen. Das neutrale Lager mit Ländern, die von großen Koalitionen regiert werden, hat 18 Stimmen. "Die rot-rot-grüne Mehrheit hat jede Möglichkeit", konstatiert Neugebauer.
Mehrheitsverhältnisse machen Blockade möglich
Auch wenn ein Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, kann das rot-grüne Lager bei diesen Mehrheitsverhältnissen dazu den Vermittlungsausschuss anrufen - und den Gesetzentwurf dort ohne Beschluss auf unbestimmte Zeit parken. Grund ist, dass das Grundgesetz in Artikel 77 für eine Beschlussfassung des Ausschusses keine zeitliche Vorgabe macht. Es gab schon Vermittlungsverfahren, die Jahre dauerten.
"Es gibt keine rechtlich bindenden Fristen im Grundgesetz", bestätigt der Staatsrechtler Markus Heintzen von der FU Berlin mit Blick auf solche Beratungen im Vermittlungsausschuss. "Politisch kann man daraus eine lange Bank machen."
Grenzen sind der Opposition keine gesetzt: Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss laut Gesetz "zu allen vom Bundestag beschlossenen Gesetzen anrufen". Nach Abschluss eines Vermittlungsverfahrens hat er zudem die Möglichkeit eines Einspruches, der das Prozedere weiter verzögern kann.
Opposition im Bundesrat wächst
Das eröffnet in der Länderkammer Perspektiven für die Bundestags-Opposition, die besonders in Wahlkampfzeiten weit über die Vertretung reiner Länderinteressen hinausgehen. Heintzen sieht dieses Blockadepotenzial im System angelegt. "Man kann sagen, dass, je länger eine Regierung im Amt ist, im Bundesrat der Widerstand gegen sie wächst." Anders als zum Beispiel die Verfassung der USA sehe das deutsche Grundgesetz einen stärkeren Verbundföderalismus vor. "Das ist eine grundsätzliche Entscheidung, und dann muss man auch mit gewissen Konsequenzen leben, auch wenn man solche Konsequenzen politisch als Blockadesituation empfinden mag", sagt Heintzen.
Wie stark Sozialdemokraten und Grüne die Länder-Option für ihren Wahlkampf nutzen werden, bleibt abzuwarten. Bisher sind vollmundigen Auseinandersetzungen im Bundestag meistens weit weniger problematische Verhandlungen auf der Fachebene gefolgt, haben Beamte in Wolfgang Schäubles Bundesfinanzministerium beobachtet.
Gleichzeitig beklagen hochrangige Politiker des Koalitions-Lagers aber die negativen Folgen der neuen Konstellation, die sich mit näherrückendem Wahltermin noch verschärfen könnten. Unter ihnen befindet sich mit Thomas Strobl auch einer der beiden Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses.
Steinbrück will Leistungsschutzrecht verhindern
„Peer Steinbrück hat bereits angekündigt, das vergangene Woche im Bundestag beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Bundesrat zu verhindern", sagt Strobl, einer der Stellvertreter Angela Merkels im CDU-Vorsitz. „Dazu bleibt ihm nur das Verfahren der Vertagung bis zur Neuwahl." Die rot-grüne Mehrheit im Ausschuss könne ein ums andere Mal die Vertagung heikler Themen beschließen und so erreichen, dass Gesetze vor der Wahl im Herbst nicht mehr verabschiedet werden können.
"Rot-Rot-Grün hat in verantwortungsloser Weise bereits mit der Blockade im Bundesrat begonnen", beklagt der Unions-Budgetexperte Norbert Barthle deshalb. Um vom Bund zusätzliches Geld zu erhalten, sei beispielsweise die Umsetzung des europäischen Fiskalpakts in Deutschland gestoppt worden.
Der FDP-Finanzexperte Björn Sänger sieht sich angesichts dieser Situation zu einem Appell an das oppositionelle Lager genötigt. "Die Opposition muss sich überlegen, ob sie sämtliche Themen blockieren will, denn die Mehrheit im Bundesrat bedeutet auch Mitverantwortung für das Land", betont er. "Fundamentalopposition funktioniert dann nicht."
SPD weist Blockade-Vorwurf zurück
Doch die SPD weist den Blockade-Vorwurf weit von sich. "Die Mehrheit im Bundesrat ist Ergebnis demokratischer Wahlen in den Ländern und es ist damit Auftrag der Bürger und der Verfassung, im Bundestag beschlossene Gesetze zu prüfen und zu bewerten", sagt ihr Finanzexperte Carsten Sieling.
Für ihn drückt die schwarz-gelbe Koalition mit ihrer Mehrheit im Bundestag gegen vielfältigen Expertenrat "lediglich eine Placebo-Regulierung" für die Finanzmärkte durch. "Das Hochfrequenzhandelsgesetz und ebenso der wirkungslose TUnd rennbankenvorschlag sind nur zwei aktuelle Beispiele hierfür", betont Sieling, der das Gesetz zum Computerhandel federführend für die Sozialdemokraten verhandelt. "Es ist Verantwortungspflicht, hierzu im Bundesrat Änderungen zu verlangen", weist er den Blockadevorwurf zurück.
Und Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann hat dazu unlängst erklärt, SPD und Grüne suchten "im Vermittlungsausschuss nach konstruktiven Lösungen". Denn den Sozialdemokraten gehe es im Bundesrat „um elementare Gerechtigkeitsfragen".
Schäubles Trennbanksystem und der Wahlkampf
Schäuble selbst hat mit seinem überraschenden Vorstoß für ein eigenes Trennbankengesetz sicher auch bereits den Wahlkampf im Hinterkopf gehabt. Denn SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück hat zuvor bereits weiter reichende Vorschläge dazu gemacht und besteht anders als Schäuble darauf, den gesamten Hochrisikobereich vom traditionellen Kundengeschäft der Finanzhäuser abzukoppeln. Folgerichtig ist bisher eine Kompromisslinie hierzu nicht absehbar und Streit vorprogrammiert. Weit auseinander liegen die Vorstellungen auch in anderen Bereichen, nicht nur beim Leistungsschutzrecht.
Umgekehrt gilt aber auch: Die von SPD und Grünen kontrollierten Länder können mit Vorstößen im Bundesrat den von Union und FDP dominierten Bundestag nicht dazu zwingen, solche Initiativen zur Einführung eines Mindestlohns, zur Abschaffung des Betreuungsgelds oder zur schärferen Bekämpfung der Steuerkriminalität tatsächlich zu Gesetzen werden zu lassen. Ihre Aktionen dienen wohl allein dem Zweck, für die Bundestagswahl Diskussionen zu starten und Themen zu besetzen.
Rechtsprofessor Heintzen sieht den Vorwurf der "Gegenregierung" im historischen Kontext allerdings gelassen. "Das ist eine Diskussion, die wir seit 1949 in Deutschland haben - dass föderale Positionen genutzt werden, um politische Ansichten voranzubringen, die eindeutig auf einer nationalen Ebene formuliert worden sind", stellt er fest. "Es ist in der deutschen Nachkriegsgeschichte kein wirklich ungewöhnlicher Vorgang, dass die Bundesrats-Mehrheitsverhältnisse andere sind als die Bundestags-Mehrheitsverhältnisse."
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com







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