Von ANDREAS PLECKO
Die Europäische Zentralbank darf vor den Bürgern Europas ihre Geheimnisse haben. Das Europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg hat eine Klage der Nachrichtenagentur Bloomberg zurückgewiesen, die Zugang zu zwei brisanten Dokumenten der EZB eingefordert hatte. In den internen Papieren vom Frühjahr 2010 ging es um die Auswirkung von außerbörslichen Finanzgeschäften auf das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand in Griechenland und anderen Ländern der Eurozone.
Die EZB verweigerte die Preisgabe der Dokumente, und zwar zu Recht, wie die Richter urteilten. Die EZB habe ihre Weigerung damit begründet, dass die darin enthaltenen Informationen überholt seien. Bei einer Verbreitung hätte das hohe Risiko bestanden, dass die Öffentlichkeit und die Finanzmärkte in die Irre geführt würden. Angesichts der stark verunsicherten Märkte würde die Verbreitung das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte beeinträchtigen.
"Ein solcher Irrtum hätte sich negativ auf den Zugang - insbesondere Griechenlands - zu den Finanzmärkten auswirken und damit die wirksame Steuerung der Wirtschaftspolitik Griechenlands und der Union beeinträchtigen können", heißt es in der Urteilsbegründung. Zwar habe jeder Unionsbürger ein Recht auf Zugang zu Dokumenten der EZB, allerdings müsse die EZB den Zugang dann verweigern, wenn durch deren Verbreitung der Schutz des öffentlichen Interesses beeinträchtigt würde.
Kontakt zum Autor: andreas.plecko@dowjones.com





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