• The Wall Street Journal

Flug verspätet? Bei Flightright gibt's die Entschädigung per Mausklick

dapd

Menschenschlange vor dem Sicherheitscheck am Flughafen Köln-Bonn.

Viele Ideen für Start-up entstehen abends beim Bier. Im Falle von Flightright war die Kulisse für die Idee allerdings keine gemütliche Bar und auch kein hippes Café in Berlin Mitte – die Idee zu Flightright kam dem Anwalt Philipp Kadelbach, heute Rechtsexperte des Unternehmens, im Trubel zwischen Gerichten, Flughäfen und einem sehr wichtigen Termin mit einem Pfarrer.

Doch der Reihe nach: Kadelbach hatte irgendwann im Mai 2009 für einen Gerichtstermin in den Niederlanden einen Flug bei einer Billig-Airline gebucht. „Ich komme um kurz vor acht am Flughafen Berlin-Tegel an – und dann ist da plötzlich niemand", schildert Kadelbach sein Erlebnis. Er fragte herum und erfuhr, dass der Flug annulliert wurde. „Prima, dass ich das auch schon erfahre", sagt Kadelbach und erhält die Information, dass er stattdessen um elf Uhr mit der Fluggesellschaft KLM fliegen kann. Mit dem KLM-Flug schaffte er es dann noch knapp zu seiner Verhandlung.

Doch das eigentliche Drama spielte sich erst bei der Buchung des Rückflugs ab. Denn diesmal ging es nicht nur um einen Gerichtstermin, sondern um Kadelbachs Hochzeit: Um 17 Uhr mussten er und seine Frau vor einem Pfarrer erscheinen. Kadelbach ist katholisch, seine Verlobte war es nicht. Für eine ökumenische Heirat brauchten sie den Segen des Pfarrers. „Ich hatte großen Respekt vor diesem Termin und wollte unbedingt pünktlich sein", erinnert sich Kadelbach.

EU-Fluggastverordnung sieht Entschädigungen vor

Das Flugzeug sollte um 14 Uhr abfliegen – doch vor dem Schalter war schon eine riesige Menschentraube. „Der Flug geht frühestens um 19 oder 19.30 Uhr", hieß es dann. „Aber wir können nichts versprechen." Auf eigene Faust buchte Kadelbach daher einen 300-Euro-Ersatzflug bei KLM und schaffte es so, die Verspätung auf 15 Minuten zu begrenzen. „Der Pfarrer hat sein Okay gegeben. Aber ich war zwischenzeitlich schon sehr nervös."

Das Erlebnis machte Kadelbach auf die EU-Fluggastverordnung aufmerksam, die Entschädigungen für solche Fälle regelt. Was ihn als Juristen wunderte, war, dass die von der EU-Rechtssprechung vorgesehenen Entscheidungszahlungen nach einem sehr standardisierten Verfahren gewährt werden – und zwar völlig unabhängig von dem persönlich entstandenen tatsächlichen Schaden. „Ich kannte das überhaupt nicht aus dem deutschen Recht", sagt Kadelbach.

Sein Verdacht, dass es als Privatperson schwer sein würde, die Ansprüche durchzusetzen, bestätigte sich prompt: Die Fluggesellschaft vertröstete Kadelbach damit, sich in sechs bis acht Wochen zu melden – „dann kam nie wieder etwas". Sein Erlebnis ist kein Einzelfall. Fluggesellschaften machen es den Kunden gerne schwer, zu ihrem Recht zu kommen. Oft werden zum Beispiel Nachweise wie die Original-Bordkarte verlangt, obwohl die Gesellschaften genau wissen, wer mit ihnen geflogen ist. In vielen Fällen bestreiten sie, zu Entschädigungen verpflichtet zu sein – und nicht wenige Fluggäste scheuen vor dem Risiko einer Klage zurück.

Daher kam Kadelbach und einem Freund die Idee, Fluggästen per Mausklick zu ihrem Recht zu verhelfen – immerhin ist von der EU-Rechtssprechung standardisiert festgelegt, wie viel Geld es in welchem Fall gibt. Zusammen einem Freund stellte Kadelbach die erste Website auf die Beine. Ein weiterer Freund programmierte die Seite für 5.000 Euro. Bereits im Februar 2010 stand das Projekt – kurze Zeit später sorgte die Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull für zahlreiche Flugausfälle und die Website erlebte ihren ersten Ansturm. Dabei sind „außergewöhnliche Ereignisse", wie es in der Rechtssprechung heißt – etwa eine Aschewolke oder ein Streik – Ereignisse, bei denen Fluggesellschaften nicht zahlen müssen.

Portal verrät Entschädigungssumme per Mausklick

Das Prinzip des Online-Portals heute: Die Kunden geben Flugnummer, Fluggesellschaft und Datum an – das Portal spuckt ihnen die voraussichtliche Entschädigungssumme aus. Gibt der Fluggast Flightright eine Vollmacht, um die Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen, tritt er Flightright im Erfolgsfall 25 Prozent der Entschädigungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer ab, muss sich dafür aber um nichts mehr kümmern. Sollte sich die Fluggesellschaft querstellen, klagt der Kunde gegen die Gesellschaft, wobei Flightright alle Kosten der Klage trägt – auch wenn diese verloren wird. In 95 Prozent der Fälle, in denen Klage erhoben wurde, hätten die Kunden jedoch gesiegt, sagt Kadelbach. So kann der Kunde also ohne rechtliches Risiko eine Entschädigungsforderung durchsetzen.

Seit der Gründung streiten sich Fluggesellschaften und Flightright – anfangs vor allem vor Gericht. Aber auch hinter den Kulissen gibt es Scharmützel. Die Lizenz für die Flugdatenbank, die Flightright nutzt, um seinen Entschädigungsrechner anzubieten, hatte Flightright zwischenzeitlich verloren. Fast jeder einzelne Anspruch musste anfangs noch vor Gericht durchgesetzt werden. Insgesamt habe Flightright rund 3.500 Mal Klage erhoben. „Zwei Jahre lang war es so, als würden wir den ganze Zeit den Berg hochlaufen – ein Uphill Battle", beschreibt Kadelbach die Widerstände und Widrigkeiten der Gründungsphase.

„Manche Fluglinien wie Air Berlin reden bis heute nichts mit uns", sagt Kadelbach. Viele Fluggesellschaften würden auch schlicht Tatsachen bestreiten. Vorbildlich habe sich dagegen von Anfang an Thai Airways verhalten - sie hätten bei jedem berechtigten Anspruch sofort bezahlt, berichtet der Anwalt.

Fluggesellschaften kritisieren Geschäftsmodell

Die Fluggesellschaften sind alles andere als glücklich mit dem Geschäftsmodell von Kadelbach und seinen Mitstreitern. „Air Berlin bearbeitet jeden einzelnen Beschwerdefall EU-konform im rechtlich vorgegeben Rahmen", behauptet beispielsweise ein Unternehmenssprecher der Fluggesellschaft auf Anfrage. „Verbraucherschutz ist unserem Unternehmen wichtig. Dieser sollte aus unserer Sicht allerdings kein Geschäftsmodell auf Provisionsbasis mit sich ziehen."

Die Fluggesellschaft habe Fälle erlebt, in denen sich Fluggäste direkt an solche Agenturen gewandt hätten ohne vorher Kontakt zur Fluggesellschaft aufgenommen zu haben. „Das ist nach unserem Verständnis nicht Sinn und Zweck der Fluggastrechte-Verordnung", lautet die Position von Air Berlin. Mit den Vertragsanwälten von Flightright sei das Unternehmen aber „laufend in Gesprächen und im Dialog".

Ein Sprecher der Fluggesellschaft Condor sagte, es das Ziel des Unternehmens „unseren Kunden einen rundum guten Service zu bieten, sodass sich Geschäftsmodelle wie Flightright gar nicht erst entwickeln können".

Neues EuGH-Urteil gibt Flightright Rückenwind

Doch offenbar gab es genug Unzufriedene, damit sich das Geschäftsmodell entwickelte. Auch Portale, die nach demselben Prinzip funktionieren wie EU Claim, Fairplane und Refund.me leben davon. Das erneute Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Fluggastrechten vom Oktober 2012 gab dem Portal dabei Rückenwind. Seitdem müsse viel seltener Klage erhoben werden, sagt der Flightright-Gründer. Mit dem Urteil wurde einer sehr ähnlichen EuGH-Entscheidung von 2009 Nachdruck verliehen, nach der Reisende in der EU mit bis zu 600 Euro pro Fluggast entschädigt werden müssen, wenn ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat oder ganz ausfällt. Bei einer vierköpfigen Familie kommt so schnell ein vierstelliger Betrag zusammen.

Weil das Geschäftsmodell von Flightright vorsieht, nur im Erfolgsfall Geld zu erhalten, mussten die Gründer der Potsdamer Firma lange Zeit sämtliche Kosten bei Prozessen privat vorfinanzieren. Das ist vorbei, seit der Frühphasenfonds Brandenburg in das Unternehmen und der Freund mit der IT-Firma, der die erste Website programmierte, in das Start-up eingestiegen sind. Seit Mai 2011 hat sich das Projekt professionalisiert – mit Büro, Marketing und Angestellten. Das Portal ist gewachsen, beschäftigt nach Angaben von Kadelbach rund 18 Mitarbeiter und macht Gewinn.

Durch die Entscheidungen des EuGH wurde das Recht in den vergangenen Jahren in der Tendenz immer verbraucherfreundlicher. „Ein Meilenstein war beispielsweise ein Urteil, nach dem auch technische Defekte in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften fallen", sagt der Flightright-Rechtsexperte. Das sei zuvor eine beliebte Ausrede der Gesellschaften gewesen, um nicht zahlen zu müssen. Ein typischer Streitfall seien heute immer noch mit dem Wintereinbruch verbundene Verspätungen und Flugausfälle.

Wann es Geld gibt

Grundsätzlich gibt es Geld, sobald keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen und die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt – egal, wie lang die geflogene Strecke ist. Bei einer Annullierung des Fluges reichen bei einer kurzen Strecke unter 1.500 Kilometern auch zwei Stunden Verspätung für einen Anspruch auf Entschädigung. Das alles ist nicht gesetzlich geregelt, sondern durch EuGH-Rechtssprechung festgeschrieben.

Pro Fall gab es bei Flightright im Durchschnitt bislang 560 Euro für die Kunden, sagt Kadelbach. Ein Fall ist dabei jedoch nicht zu verwechseln mit einer Person – bei viele Fällen geht es auch um mehrere Reisende, zum Beispiel Familien.

Airlines zahlen nun häufiger auch ohne Klage

Der Widerstand der Airlines sei inzwischen aber weitgehend gebrochen. „Wenn wir klagen, kostet das die Airline in etwa doppelt so viel", sagt der Gründer. „Es ist ein sehr gutes Gefühl, gegen so eine Milliardenindustrie als kleiner David standhaft geblieben zu sein." Inzwischen ist Flightright auch in den skandinavischen Ländern präsent, als nächstes steht eine Expansion nach Frankreich, England, Spanien und Italien an.

Die Vision: Kadelbach will der „Henry Ford des Rechts werden". So wie der Ford-Gründer günstige Autos für jeden ermöglichte, weil er sie massenhaft herstellte, soll bei Kadelbach jeder zu seinem Recht kommen. Ein Großteil der Kunden von Flightright habe zuvor auf eigen Faust erfolglos versucht, zu seinem Recht zu kommen.

„Was mich immer umgetrieben hat ist, dass die Flugindustrie ausnutzt, dass sich der einzelne da nicht wehren kann". Dadurch komme es zu einer Ohnmacht des Verbrauchers – obwohl es einen Anspruch gibt, gehen die wenigsten zum Anwalt und lassen sich durch die Schreiben der Fluggesellschaften einschüchtern. „Unser Ziel ist es, dass Recht zu bekommen so einfach ist wie einen Flug zu buchen."

Kontakt zum Autor: stephan.doerner@wsj.com

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