• The Wall Street Journal

Süßwarenhersteller zu Millionenstrafe verurteilt

[image] dapd

Rund 60 Millionen Euro müssen elf Süßwarenhersteller wegen illegaler Preisabsprachen zahlen. Das hat das Bundeskartellamt in Bonn entschieden.

Süßwarenhersteller müssen für illegale Preisabsprachen büßen: Gegen insgesamt elf Unternehmen sowie deren verantwortliche Vertriebsmitarbeiter wurden Bußgelder von rund 60 Millionen Euro wegen verschiedener Kartellverstöße verhängt. Das teilte jetzt das Bundeskartellamt in Bonn mit. Betroffen sind Hersteller wie Kraft (Milka), Nestlé (KitKat) oder Ritter Sport. Ohne Geldbuße davon kam das Unternehmen Mars, das das Verfahren durch einen Kronzeugenantrag ins Rollen gebracht hatte.

Die Untersuchungen laufen bereits seit 2008. Die Unternehmen haben sich nach Auffassung des Bundeskartellamts über beabsichtigte Preiserhöhungen abgesprochen. "Im Jahr 2007 waren die Preise wichtiger Rohstoffe für die Schokoladenherstellung, wie Milch und Kakao, deutlich gestiegen. Einzelne Unternehmen wollten offensichtlich auf Nummer sicher gehen, dass sie ihre gestiegenen Kosten einfach an die Verbraucher durchreichen können", kommentierte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Der Wettbewerb sei kurzerhand ausgeschaltet und die Kunden mit abgesprochenen Preissteigerungen belastet worden.

Insgesamt geht es um drei Sachverhalte. Einmal haben sich die Kraft Foods Deutschland GmbH sowie die Alfred Ritter GmbH & Co KG in mehreren Telefonaten zwischen März und September 2007 gegenseitig über die jeweils beabsichtigte Preiserhöhung für Tafelschokoladen informiert. Nachweisbar war dies nur durch einen Kronzeugenantrag von Ritter, so dass dem Unternehmen insoweit in diesem Fall eine Geldbuße erlassen wurde. Das Bundeskartellamt verhängte ein Bußgeld von 21,7 Millionen Euro.

Regelmäßig tagender Gesprächskreis

Der zweite Fall wurde mit einem Bußgeld von rund 19,5 Millionen Euro belegt. Hochrangige Mitarbeiter von Alfred Ritter, Mars und der Nestlé Kaffee und Schokoladen GmbH stimmten sich im Laufe des Jahres 2007 im Rahmen eines regelmäßig tagenden Gesprächskreises über Preiserhöhungen für Schokoladenprodukte ab, urteilte die Behörde. Mars und Nestlé zählen zu den führenden Anbietern von Schokoladenriegeln.

Die Preiserhöhungen für diese Produkte betrugen Anfang 2008 durchschnittlich etwa 10 Prozent und wurden teilweise auch über eine Verringerung des Verpackungsinhalts umgesetzt. Darüber hinaus wurden bei den Treffen seit Frühjahr 2006 bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Februar 2008 Informationen über den Stand und den Verlauf der jeweiligen Verhandlungen mit verschiedenen großen Einzelhändlern ausgetauscht. Daran beteiligte sich auch ein Vertriebsmitarbeiter des Gummibärchenherstellers Haribo, gegen den bereits im Sommer 2012 ein Bußgeld erlassen wurde. Die Unternehmen informierten sich über die Rabattforderungen des Einzelhandels gegenüber den anderen Süßwarenherstellern sowie deren Reaktionen.

Auch mittelständige Süßwarenhersteller beteiligt

Mit einem Bußgeld von 19,6 Millionen Euro belegte das Bundeskartellamt den dritten Fall. Im Rahmen von Sitzungen eines Arbeitskreises der Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie wurden zumindest seit 2004 und bis Anfang 2008 Informationen über den Stand der Verhandlungen mit den Abnehmern aus dem Lebensmitteleinzelhandel sowie teilweise auch über beabsichtigte Erhöhungen der Listenpreise ausgetauscht. Beteiligt waren hier neben Mars und Ritter die mittelständischen Süßwarenhersteller Bahlsen, Griesson de Beukelaer, Storck, Katjes Fassin, CFP Brands, Feodora Chocolade, Piasten und Zentis.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Ritter, Nestlé, Kraft und Katjes bei der Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Die Mehrheit der Verfahren konnte im Wege der "einvernehmlichen Verfahrensbeendigung" abgeschlossen werden. Die Bußgeldbescheide gegen die Unternehmen Haribo, Katjes, Kraft, Piasten, Storck und Zentis sind bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Bescheide kann noch Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.

Ritter und Nestle wollen dies der Nachrichtenagentur dapd zufolge auch tun.

Kontakt zum Autor: natali.schwab@dowjones.com

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