• The Wall Street Journal

Bundesverfassungsgericht prüft Brennelementesteuer

Die Energiekonzerne haben in ihrem Kampf gegen die deutsche Brennelementesteuer ein weiteres Etappenziel erreicht: Das Finanzgericht Hamburg bezeichnete die Abgabe als verfassungswidrig. Nun soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Steuerregelungen prüfen.

Die Brennelementesteuer erfülle nicht die Merkmale einer Verbrauchssteuer, begründeten die Richter ihren Beschluss von Dienstag. Der Bund habe die Abgabe deshalb nicht im Alleingang beschließen dürfen.

dapd

Die Energiekonzerne haben in ihrem Kampf gegen die deutsche Brennelementesteuer ein weiteres Etappenziel erreicht: Das Finanzgericht Hamburg bezeichnete die Abgabe als verfassungswidrig. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Kläger vor dem Finanzgericht Hamburg ist der Energiekonzern Eon . Das Gericht hatte schon im September 2011 zugunsten des Unternehmens entschieden. Der damalige Beschluss war aber Teil eines Eilverfahrens. Der Bundesfinanzhof hob ihn zudem aus formellen Gründen wieder auf. In einem Eilverfahren hat bislang auch das Finanzgericht München Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer geäußert. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hielt die Abgabe dagegen für verfassungskonform.

Ein Sprecher von Eon sagte, das Energieunternehmen begrüße die Hamburger Entscheidung. Das Bundesfinanzministerium geht nach den Worten eines Sprechers weiter davon aus, dass die Brennelementesteuer rechtmäßig ist.

Das Hamburger Gericht hat im Hauptsacheverfahren nun vor allem die Frage geprüft, ob der Bund nach dem Grundgesetz die Kompetenz hatte, die Brennelementesteuer einzuführen. Dies sei nicht der Fall, schrieben die Richter in ihrer Entscheidungsbegründung. Der Bund habe sich auf die alleinige Gesetzgebungskompetenz für Verbrauchssteuern berufen. "Prägendes Wesensmerkmal" der Verbrauchssteuern sei aber ihr Ziel, "den privaten Verbraucher zu belasten". Dies sei bei der Brennelementesteuer nicht der Fall.

Schon in der Begründung des Kernbrennstoffsteuergesetzes sei festgehalten worden, dass sich die Steuer "allenfalls in geringem Umfang" auf die Kunden der Energieunternehmen abwälzen lasse, heißt es in der Mitteilung des Finanzgerichts Hamburg weiter. Zudem zeige eine Betrachtung des Strommarkts, dass die Abgabe "auf die Strompreisbildung ohne Einfluss" geblieben sei. Letztlich diene die Steuer dazu, "die Gewinne der Kernkraftwerksbetreiber abzuschöpfen".

Nun müsse das Bundesverfassungsgericht über die Zukunft der Brennelementesteuer entscheiden. Nur das höchste Gericht habe die Kompetenz, "im konkreten Normenkontrollverfahren über die Ungültigkeit eines Gesetzes zu entscheiden", so das Finanzgericht Hamburg.

Kontakt zum Autor: hendrik.varnholt@dowjones.com

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