• The Wall Street Journal

Microsoft und Google streiten über die Maps-App

MÜNCHEN – Selbst die Gerichtssprecherin hatte die sonst übliche nüchterne Wortwahl abgelegt, als sie den neuen Prozesstermin ankündigte: Am Donnerstag werde der „vorläufige Höhepunkt im sogenannten Smartphone-Krieg" vor dem Landgericht in München verhandelt. Und in der Tat ging es um ein heikles Thema: Microsoft will Google verbieten, den beliebten Kartendienst Google Maps auf den Smartphones seiner Motorola-Tochter in Deutschland anzubieten. Der verbale Schlagabtausch fiel am Donnerstag dann aber gemäßigt aus, eine Entscheidung wurde auf Mai vertagt.

Reuters

Microsoft will, dass Google für die Maps-App auf Motorola-Handys künftig zahlen muss.

Dabei hat das Verfahren durchaus eine neue Qualität: Denn dieses Mal stand Google, Hersteller des Android-Betriebssystems für Smartphones, selbst als Angeklagter vor Gericht – zum ersten Mal, sagte der Patentexperte Florian Müller, der Microsoft berät.

Bislang führte Google, dessen Android-Betriebssystem für Smartphones Apple und Microsoft mit zahlreichen Verfahren zu bekämpfen versuchen, einen Stellvertreterkrieg im Gerichtssaal. Apple und Microsoft hatten bislang häufig Samsung, den erfolgreichsten Anbieter von Android-Smartphones, und die Google-Tochtergesellschaft Motorola Mobility angeklagt – nicht aber Google selbst.

Auch wenn am Donnerstag noch keine Entscheidung fiel, machte das Gericht früh die Richtung klar, in die es gehen könnte: Zugunsten von Microsoft. Im Wesentlichen könne er der Argumentation von Microsoft folgen, ließ der Vorsitzende Richter für die Patentstreitkammer, Matthias Zigann, durchblicken. Das von Microsoft verlangte sofortige Verbot des beliebten Kartendienstes Google Maps auf Smartphones in Deutschland noch vor einer Entscheidung des Bundespatentamts über die Zulässigkeit des Patentstreits hält er aber für unverhältnismäßig. Voraussetzung dafür sei, dass Google belegen könne, dass dem Unternehmen durch eine vorübergehende Abschaltung ein „unwiderruflicher" Schaden entstehe.

Genau diesen Knackpunkt zu beziffern, ist für Google jedoch alles andere als einfach, wenn nicht vielleicht sogar unmöglich. Es sei „schwer, den möglichen Schaden zu quantifizieren", musste Google/Motorola-Anwalt Marcus Grosch einräumen. Google Maps sei aber ein „ganz wesentlicher Dienst", der in der „überwiegenden Öffentlichkeit" genutzt werde, strich er den breitenwirksamen Schaden eines möglichen Verbots heraus. Somit hätte eine Entscheidung des Gerichts, Google zu einer Einstellung zu zwingen „erhebliche Folgen" für Google, selbst wenn der Dienst letztlich vielleicht doch wieder in Betrieb genommen werden dürfte.

Richter liefert Google wichtige Argumentationshilfe

Eine weitere Argumentationshilfe lieferte der Vorsitzende Richter dem Anwalt von Google und Motorola frei Haus - nicht ohne allerdings süffisant zu erwähnen, dass er diesen Einwand eigentlich von Grosch selbst erwartet hätte: Sei denn nicht zu erwarten, dass die Nutzer sich eine Alternative suchen würden, wenn der Dienst in Deutschland tatsächlich abgeschaltet werde, fragte Zigann. Und dass sich die Kunden – selbst wenn der Dienst irgendwann wieder „angeknipst" werde – möglicherweise längst an alternative Anbieter von Kartendiensten auf dem Smartphone gewöhnt hätten?

„Das könne natürlich sein", bekräftigte der Google/Motorola-Anwalt mit zunehmend hektischen roten Flecken im Gesicht und brauchte erst mal einen ordentlichen Schluck aus seiner Wasserflasche. Auch ein zweiter Anwalt auf der Google-Seite hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen roten Kopf bekommen - dabei lief die Verhandlung da gerade erst einmal 30 Minuten.

Die großen Hersteller von Smartphones und der zugehörigen Software bekriegen sich seit mehr als zwei Jahren mit Patentverfahren in zahlreichen Gerichten rund um den Globus. Apple versus Samsung, Microsoft gegen Apple, die Liste der Verfahren ist fast so lang wie die Liste der in den kleinen Wunderapparaten eingesetzten Patente.

Für Google steht bei dem Verfahren jedenfalls einiges auf dem Spiel: Microsoft will dem Internetkonzern verbieten, den beliebten Kartendienst Google Maps auf Smartphones in Deutschland zu betreiben. Microsoft wirft Google vor, mit Google Maps eines seiner Patente aus den 1990er Jahren zu verletzen. Das Patent mit dem wenig einprägsamen Namen „Computersystem zum Identifizieren lokaler Hilfsquellen und Verfahren hierfür" beschreibt ein Verfahren, mit dem standortbezogene Informationen aus dem Internet, zum Beispiel nahegelegene Restaurants oder Hotels, auf einer elektronischen Landkarte angezeigt werden können. Die Technologie wurde 1996 von dem Briten Sean Phelan zum Patent angemeldet, dem Gründer der Firma Multimap, die 2007 von Microsoft übernommen wurde.

Experte hält strittige Technologie für unverzichtbar

Microsoft und Motorola standen sich bereits im Oktober wegen des Patents im Gerichtssaal gegenüber. Damals versuchten die Motorola-Anwälte, dem Vorwurf der Patentverletzung mit der Behauptung zu begegnen, Motorola wisse nicht, was auf den Google-Servern geschehe, die die Maps-App mit Daten versorgen. Microsoft konterte: Der Konzern aus Redmond zerrte Google selbst vor Gericht.

Die Technologie ist dem Experten Müller zufolge unverzichtbar für Google Maps. Das patentierte Verfahren beschreibt die Zusammenführung grafischer Kartendaten mit Suchergebnissen, die als Text mit Koordinatenangaben gespeichert werden. „Aufgrund der sehr unterschiedlichen Datentypen werden hierfür wohl auch von Google separate Datenbanken verwendet – und das wäre dann schon eine Verletzung" des Microsoft-Patents, sagte Müller. „Ich glaube fast, eine sinnvolle Umgehung wird Google nicht finden können."

Die Patentverfahren hatten bereits ernste Konsequenzen für Google und seine Tochter Motorola. Motorola hatte im vergangenen Jahr mehrere Monate kein Android-basiertes Smartphone in Deutschland im Angebot, nachdem die Firma mehrere Prozesse gegen Apple und Microsoft verloren hatte. Eine Sprecherin wollte im Oktober darin aber keinen Zusammenhang mit den verlorenen Prozessen sehen. Motorola habe seine Produktpalette verschlankt, um sich auf höherwertige Smartphones zu konzentrieren, lautete die Erklärung damals.

Microsoft siegesgewiss

Die Google-Tochter Motorola wäre von einer neuerlichen Prozessniederlage am härtesten getroffen. Andere Hersteller von Android-Geräten wie beispielsweise Samsung haben Müller zufolge Patentvereinbarungen mit Microsoft. Samsung wollte sich dazu nicht äußern. Ganz anders Microsoft: „Wir bleiben zuversichtlich, dass Motorola und Google unser geistiges Eigentum verletzt haben", ließ die Pressestelle siegesgewiss – noch lange vor dem Ende des Verhandlungstermins am Donnerstag – wissen „Wir hoffen weiterhin auf eine Lizenzierungs-Vereinbarung, die Streitigkeiten zwischen den Unternehmen wird beenden können."

Nicht zu Unrecht: Zwar sei neben einem absoluten Verkaufsverbot von Android-basierten Smartphones mit dem strittigen Patent darauf auch ein relatives Verbot möglich, sagte Richter Zigann. Relativ wäre, wenn die Handys mit der Google-Map-App darauf vertrieben werden dürften – nicht aber ohne den Kunden den Hinweis zu geben, dass zwar der digitale Kartendienst darauf installiert sei, aber nicht betrieben werden dürfe.

Die Frage ob dies durchsetzbar wäre oder nicht, war zumindest für die ungewöhnlich vielen Zuschauer in den sonst selbst von der Presse weitgehenden unbeachteten Patentverfahren am Donnerstag klar: Sie quittierten diese wohl eher nur theoretische Möglichkeit mit Gelächter.

Wenn das Gericht im Mai tatsächlich eine Entscheidung zugunsten von Microsoft trifft, ist für Google eigentlich nur eine Möglichkeit denkbar: Dass Google für die Nutzung des Microsoft-Patents auf allen Android-Geräten Lizenzgebühren zahlen muss.

Kontakt zu den Autoren: ursula.quass@dowjones.com und friedrich.geiger@wsj.com

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