Von ANGELIKA BUSCH-STEINFORT
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will die Zuwanderung von armen EU-Bürgern in das deutsche Sozialsystem blockieren. Der CSU-Politiker zielt damit auf die verstärkte Einwanderung von Rumänen und Bulgaren in deutsche Städte. Friedrich will deshalb eine Grundsatzdebatte darüber, wie in der EU das Recht auf Freizügigkeit gehandhabt wird. Gemeinsam mit seinen Kollegen aus Österreich, den Niederlanden und Großbritannien wolle er das Thema auf die Tagesordnung des Innenministertreffens im Juni setzen, sagte Friedrich am Donnerstag in Brüssel.
Ebenso wie in Deutschland registrierten diese Länder einen Anstieg der Zuwanderung besonders aus Rumänien und Bulgarien mit dem Ziel, Sozialhilfe zu beanspruchen, sagte Friedrich. Es gehe nicht darum die Freizügigkeitsrichtlinie zu ändern, betonte der Minister. „Der aktuelle Rahmen für die Freizügigkeit sieht aber ausdrücklich nicht vor, in ein anderes Land zu gehen, um dort Sozialleistungen zu beziehen." Zuvor hatte Friedrich sich erneut einer Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengenraum widersetzt.
Darüber soll nun erst wieder gegen Jahresende gesprochen werden, wenn die nächsten Fortschrittsberichte der EU-Kommission über die innen- und justizpolitischen Reformen in den beiden Staaten vorliegen. Derzeit sei die Sache nicht „entscheidungsreif", sagte Friedrich. Wenn dieses Thema anstehe, dann aber „auf jeden Fall" auf der Basis eines stufenweisen Schengenbeitritts, wonach zunächst die Grenzkontrollen an den Flughäfen abgeschafft werden sollen und erst später an den Landesgrenzen, sagte Friedrich.
Bulgarien und Rumänien sollten nach einer Empfehlung der EU-Kommission bereits im März 2011 in den Schengenraum aufgenommen werden. Neben Deutschland hatten auch andere Staaten, darunter Frankreich und die Niederlande, den Schritt immer wieder blockiert und dabei vor allem auf die anhaltende Korruption in den beiden Staaten verwiesen.
Friedrich sieht „großflächigen Missbrauch" der Freizügigkeit
Der deutsche Innenminister sieht derzeit einen „großflächigen Missbrauch" der Freizügigkeit vor allem von Migranten aus Rumänien. Deshalb soll nach seinem Willen ein Sanktionsmechanismus eingeführt werden, so dass jemand, der einmal als „Sozialhilfeflüchtling" abgeschoben wurde, erst nach ein oder zwei Jahren wieder nach Deutschland einreisen darf. Derzeit kann Bürgern aus einem anderen EU-Staat die Einreise nur bei schweren Kriminalvergehen verweigert werden.
Die Frage müsse geregelt werden, bevor es „zu einem Flächenbrand" komme, wenn es sich „erst einmal herumgesprochen hat, wie viel Sozialhilfe eine vierköpfige Familie in Deutschland bekommen kann", sagte Friedrich und verwies auf entsprechende Kritik aus den Städten und Gemeinden.
Unter anderem verlangt der deutsche Innenminister zudem von Rumänien Einsicht in die Daten über dortige Sozialhilfeempfänger. Zudem hat er seine Kollegen aus Rumänien und Bulgarien nach eigenen Worten aufgefordert, mehr für die Integration benachteiligter Gruppen in ihren Ländern zu tun.
Die EU-Kommission sieht unterdessen keinen „Sozialtourismus" durch Bürger aus osteuropäischen Mitgliedstaaten und sprach von einem „Wahrnehmungsproblem in manchen Mitgliedstaaten, das keine Grundlage in der Wirklichkeit hat". Nach EU-Recht stünden Sozialleistungen nur Arbeitnehmern oder Zuwanderern mit ständigem Wohnsitz zu.
Kontakt zum Autor: Angelika.Busch-Steinfort@dowjones.com






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