• The Wall Street Journal

Der schwierige Börsengang des Empire State Buildings

Ein New Yorker Richter hat dem geplanten Börsengang des Empire State Buildings einen neuen Schub gegeben - er winkte eine gerichtliche Einigung zwischen den Anteilseignern des Gebäudes durch.

Die Familie Malkin besitzt die meisten Anteile am Gebäude. Die Immobiliendynastie will den einst höchsten Wolkenkratzer der Welt im Zentrum New Yorks zusammen mit 18 weiteren Gebäuden als Juwel in eine neue Immobilienfirma namens Empire State Realty Trust einbringen. Diese soll beim Börsengang bis zu eine Milliarde Dollar erlösen.

dapd

Die Skyline von New York mit dem Empire State Building.

Doch eine Gruppe von zwei Dutzend Investoren stellt sich quer. Sie sind der Ansicht, dass sie bei dem Börsengang zu kurz kämen. Die Malkins brauchen die Zustimmung von 80 Prozent der Anteilseigner und hoffen diese bis März zu erlangen.

Die Entscheidung des New Yorker Gerichts am Donnerstag drehte sich um eine Einigung, die bereits Ende vergangenen Jahres zwischen den Malkins und den aufsässigen Investoren erzielt wurde. Der Kompromiss sieht eine Entschädigung von 55 Millionen US-Dollar für die Besitzer des Empire State Buildings und der anderen Immobilien vor.

Doch eine andere Investorengruppe macht Front gegen die Einigung. Sie haben den Richter Peter Sherwood des New Yorker Landgerichts gebeten, die Einigung abzulehnen. Ihre Einwände: Zum einen sei die Entschädigung zu gering – die Gruppe wollte ursprünglich 800 Millionen US-Dollar haben. Zum anderen halten sie es für ungerecht, dass das Geld an die Besitzer aller Gebäude geht –ihrer Meinung nach sollte es nur den Investoren des Empire State Buildings zugute kommen.

Wahrzeichen, Sehnsuchtsort, Investment - das Empire State Building

Associated Press

Richter Sherwood folgte jedoch nicht dem Antrag der Gruppe, die Einigung abzulehnen. Diese habe die Möglichkeit gehabt, bei der Sammelklage mitzumachen, diese Chance aber nicht genutzt. Für den 2. Mai hat der Richter eine öffentliche Anhörung angesetzt. Dann will er entscheiden, ob er die Einigung endgültig genehmigt.

Ohne die Einigung dürfte es keinen Börsengang geben. Darum freut sich die Malkin-Familie, dass es vorwärts geht. Die Malkins seien „sehr zufrieden" mit der Entscheidung des Gerichts, der Einigung vorläufig zuzustimmen, sagte eine Sprecherin. Jetzt wolle die Familie die Abstimmung der Aktionäre über den Börsengang vorantreiben. Der sei „im Interesse aller Anleger", so die Sprecherin.

Doch der Richter wies auch auf eine andere Möglichkeit für Anteilseigner hin, den Börsengang zu hintertreiben: Der Plan für das IPO enthält eine Übernahmeklausel. Die besagt: Wenn die nötigen 80 Prozent der Anteilseigner für den Börsengang stimmen, dann können diejenigen, die dagegen waren, ihre Stimme innerhalb von zehn Tagen noch umändern. Tun sie das nicht, müssen sie den Malkins ihre Anteile für rund 100 Dollar pro Stück andienen.

Stephen Meister ist der Anwalt der Investorengruppe, die mit dem Antrag, die Einigung zu blockieren, zunächst abgeblitzt sind. Er sagt, dass diese Übernahmeklausel gegen das Gesetz verstoße. Er hat jetzt 20 Tage Zeit, um in einer Kurzdarstellung seinen Standpunkt zu vertreten. Die Malkins haben wiederum 20 Tage, um zu antworten. Sollte das Gericht entscheiden, dass die Klausel nicht rechtens ist, könnte das auch die jetzt erzielte Einigung aufheben, glaubt Meister. Dann würde alles von vorne anfangen.

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