• The Wall Street Journal

Lufthansa darf Bonusmeilen entwerten

KÖLN – Im Streit um die Entwertung von Bonusmeilen hat die Deutsche Lufthansa einen Etappensieg für sich verbuchen können. Das Oberlandesgericht Köln wies eine Klage eines Vielfliegers zurück. Die Fluggesellschaft bekommt damit nach der Niederlage vor dem Landgericht Köln wieder Auftrieb. Die Vorinstanz hatte dem Kläger vor knapp einem Jahr noch Recht gegeben und der Lufthansa die Entwertung von Vielfliegerrabatten untersagt.

Lennart Preiss/dapd

Die Entwertung von Bonusmeilen durch die Lufthansa ist rechtens.

In dem Rechtsstreit geht es um die sogenannten Bonusmeilen, die der vielfliegende Hamburger Informatikprofessor gesammelt hat, um sie irgendwann gegen Freiflüge einzutauschen. Die Lufthansa hatte Anfang 2011 die Bedingungen für den Eintausch dieser Meilen im Programm Miles & More geändert und damit nach Einschätzung des Klägers sein Meilensammelkonto um knapp ein Drittel entwertet. Die Fluggesellschaft hatte damals die Preise für Interkontinentalflüge angehoben und gleichzeitig mehr Bonusmeilen als Gegenwert verlangt. Eggendorfer hielt diese Vorgehensweise für rechtswidrig, verklagte Lufthansa und gewann die erste Instanz vor dem Landgericht Köln.

Das Landgericht hatte Mitte März 2012 entschieden, dass Lufthansa Veränderungen ihres Vielfliegerprogramms mit einer Vorlaufzeit von vier Monaten ankündigen muss, damit Kunden ausreichend Zeit zum Reagieren haben. Die Fluggesellschaft dürfe zwar die Bedingungen ihres Programms jederzeit ändern, müsse ihre Kunden allerdings früh genug darüber informieren.

Dieses Urteil akzeptierte Lufthansa nicht und legte Berufung ein. Die Airline wollte ganz genau wissen, bei welchen Veränderungen der Geschäftsbedingungen sie künftig alle 22 Millionen Kunden ihres Miles & More-Programms innerhalb welchen Zeitraumes informieren muss. „Wir brauchen Rechtssicherheit", hieß es damals.

Am Dienstag entschied das Oberlandesgericht im Sinne des Unternehmens. Überraschend kam dieser Sinneswandel nicht. Der Richter des Oberlandesgerichtes hatte bereits während einer Verhandlung Ende 2012 deutlich gemacht, dass er die Entscheidung des Landgerichtes für falsch erachte und ein anderes Urteil fällen werde. So urteilte er nun, dass Lufthansa die Kunden mit einer ausreichenden Vorlauffrist informiert habe. Als Grundlage der Entscheidung diente dem Gericht ein durchschnittlicher Meilensammler. Dieser habe ausreichend Zeit, seine Meilen innerhalb eines Monats einzutauschen und damit noch zu den alten Geschäftsbedingungen. Deswegen sah es das Gericht als erwiesen an, dass Lufthansa durch die Veränderungen ihres Prämienkatalogs nicht alle Teilnehmer von Miles & More schlechter gestellt habe.

Diese Einschätzung des Gerichts akzeptiert der Kläger nicht. Aus diesem Grund will er nun den Bundesgerichtshof anrufen. „Ich bin sehr optimistisch, dass es Gründe für eine Revision gibt", sagte der Hamburger Informatikprofessor Tobias Eggendorfer dem Wall Street Journal Deutschland. Er versteht nicht, dass seine Klage abgewiesen wurde, nur weil andere Bonusmeilensammler keine so großen Nachteile wie er erlitten hätten. Schließlich habe er wegen der Entwertung seiner 900.000 Meilen geklagt. Er habe keine Chance gehabt, diese innerhalb eines Monats sinnvoll umzutauschen, argumentiert er.

Die Bonusmeilen, die Lufthansa ihren Kunden gewährt, nehmen einen großen Posten in der Bilanz des Unternehmens ein. Ende Dezember 2011 hatte Deutschlands größte Fluglinie für 201 Milliarden Bonusmeilen Rückstellungen von mehr als 1,6 Milliarden Euro gebildet. Irgendwann lösen die meisten Kunden diese Meilen gegen Freiflüge oder andere Gegenleistungen ein. Dafür trifft die Airline Vorsorge.

Kontakt zum Autor: kirsten.bienk@dowjones.com

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