Von MADELEINE NISSEN und ALEXANDRA EDINGER
Die Praxis des sogenannten Dividendenstrippings war über die Hypovereinsbank hinaus in Deutschland verbreitet. Auch bei der Deutschen Bank und der Commerzbank haben die Steuerfahnder vor einiger Zeit angeklopft und nach Details gefragt.
Während die Hypovereinsbank inzwischen ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen Steuerbetrugs am Hals hat, und Fahnder die Bank vergangene Woche durchsucht haben, ist der Stand des Verfahrens bei den anderen Banken derzeit unklar.
Beim Dividendenstripping handelt es sich um geschickt platzierte Aktienverkäufe und -rückkäufe, mit denen ausländische Anleger die Kapitalertragssteuer sparen wollten. Nun soll es um Fälle gehen, bei denen in betrügerischer Absicht mit Hilfe von Banken mehrfach Gutschriften auf die Kapitalertragssteuern ausgestellt worden sein sollen.
Die Deutsche Bank bekam bereits vor fast einem Jahr Post von den Steuerfahndern. Sie bestätigte, am 12. Dezember 2011 „ein Auskunftsersuchen in Hinblick auf Transaktionen eines Kunden mit Dritten im Jahre 2008" von den Behörden erhalten zu haben. Ein Fehlverhalten sieht das Institut nicht. „Die Bank hat die Steuerbescheinigungen genau so ausgestellt, wie sie rechtlich hierzu verpflichtet war." Weitere Angaben machte die Deutsche Bank nicht. Die zuständigen Behörden wollten sich nicht näher äußern.
Die Commerzbank musste nach eigenen Angaben Auskunft über Geschäfte der Dresdner Kleinwort Investment Bank geben, die noch vor der Übernahme durch die Commerzbank stattgefunden haben.
Nach interner Prüfung habe die Bank ihre Erkenntnisse im März 2012 so zusammengefasst, berichtet die Zeitung: Man habe gar nicht anders gekonnt, als dem Unternehmen aus Hessen eine Bescheinigung auszustellen, dass die Kapitalertragsteuer an den Fiskus abgeführt worden sei. Das habe die bis 2011 gültige Rechtslage so vorgesehen.
Nach dem inzwischen nicht mehr gültigen Gesetz habe es durchaus vorkommen können, dass der Fiskus mehr Steuern erstattete, als er zuvor kassiert habe. Das sei aber bekannt gewesen. „Der Gesetzgeber hat somit diesen Systemfehler gesehen und die weiterhin bestehende Systemlücke billigend in Kauf genommen", zitiert die Süddeutsche Zeitung aus dem Schreiben der Deutschen Bank.
Ein Commerzbank-Sprecher erklärte, die Anfrage der Behörde habe sich auf Geschäfte bezogen, die „möglicherweise als Cum-Ex-Transaktionen angesehen werden" könnten. Dabei werden Aktienkäufe und -verkäufe gezielt rings um den Dividendenstichtag gelegt. Ein ausländischer Investor, der keine Kapitalertragssteuern geltend machen kann, verkauft die Papiere kurz vor der Hauptversammlung an ein deutsches Institut. Dieses kassiert die Steuergutschrift und sichert die Aktie gegen Kursverluste ab. Nach der Ausschüttung wird die Aktie an den ursprünglichen Eigentümer zurückverkauft.
Als die Commerzbank nach der Dresdner-Übernahme davon Kenntnis erlangt habe, seien diese Geschäfte „unmittelbar eingestellt" worden, betonte die Bank. „Die Finanzverwaltung hat die Altgeschäfte der DKIB aus den Jahren vor 2009 im Rahmen der regulären Betriebsprüfung aufgegriffen", erläuterte der Sprecher. Das Institut habe mit der Finanzverwaltung kooperiert. Zu weiteren Details wollte sich das Bankhaus nicht äußern.
Zu beiden Fällen wollte sich die Staatsanwaltschaft unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht näher äußern. Unklar ist damit, ob die Staatsanwaltschaft auch bei der Deutschen Bank und der Commerzbank konkreten Verdachtsfällen nachgeht und, wenn ja, welches Ausmaß die mutmaßlichen Vergehen haben.
Bei der Hypovereinsbank gehen die Ermittler von einer Schadenssumme von 113 Millionen Euro für den Fiskus aus. Inklusive Zinsen beläuft sich die Summe sogar auf rund 124 Millionen Euro. Am vergangenen Mittwoch hatten 60 bis 70 Ermittler, Staatsanwälte und Steuerfahnder die Zentrale der Hypovereinsbank in München sowie zwölf weitere Objekte durchsucht, wie die Bank anderntags bestätigte. Laut Staatsanwaltschaft richtet sich das Verfahren dort gegen acht Beschuldigte.
Kontakt zum Autor: Madeleine.Nissen@wsj.com und Alexandra.Edinger@wsj.com







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