• The Wall Street Journal

Frankreichs Regierung hält an Reichensteuer fest

PARIS—Die sozialistische französische Regierung will trotz der verfassungsrechtlich gekippten Reichensteuer nach Wegen suchen, einen Spitzensteuersatz von 75 Prozent für Top-Verdiener durchzusetzen. Wie das Büro des Premierministers Jean-Marc Ayrault am Sonntag mitteilte, wolle die Regierung im Haushaltsplan des nächsten Jahres neue Steuerregeln für Frankreichs Spitzenverdiener festschreiben. Diese sollen dann mit dem Gerichtsbeschluss im Einklang stehen.

dapd

Kehrt Frankreich den Rücken: Schauspieler Gérard Depardieu

Das aktuelle Urteil des französischen Verfassunsgerichts ist für Präsident François Hollande ein Schlag ins Gesicht. Er hatte im Wahlkampf versprochen, die Reichen stärker zur Kasse zu bitten, um den Staatshaushalt aufzubessern. Die Reichensteuer, die offiziell den Titel „außergewöhnlicher Solidaritätsbeitrag" trägt, war ein Grundpfeiler seines Programms für mehr Steuergerechtigkeit.

Gegen die „Steuerknüppel-Politik" von Hollande

„Erniedrigend", titelte die französische Sonntagszeitung Le Journal du Dimanche auf ihrer Titelseite. Der frühere Premierminister François Fillon sagte im Radio, die Richter hätten die „Steuerknüppel-Politik" von Hollande abgestraft. Das Verfassungsgericht wandte sich in seinem Urteil aber nicht grundsätzlich gegen ein stringenteres Steuersystem, sondern vielmehr dagegen, wie die aktuelle Regierung die Reichensteuer anwenden wollte.

Demnach ist Hollandes Plan, Einzelpersonen mit einem Jahreseinkommen von mehr als einer Million eine Einkommensteuerlast von 75 Prozent aufzubürden nicht rechtmäßig. Steuerbasis hätten gemäß dem traditionellen französischen Einkommensteuersystem die Haushalte sein müssen.

Die geplante Maßnahme wäre laut Verfassungsgericht ungerecht gewesen, weil sie nicht für Haushalte gegolten hätte, in denen zwei Verdiener je knapp unter einer Million Euro im Jahr verdienen. Einzelperson, die mehr als eine Million Euro verdienen, hätte dagegen zahlen müssen. Die Richter erklärten es jedoch für verfassungskonform, den Spitzeneinkommensteuersatz für Haushalte auf 45 Prozent anzuheben.

Die Reichensteuer sollte rund 1.500 Franzosen treffen und der Regierung im nächsten Jahr rund 210 Millionen Euro in die Kasse spülen. Angesichts der gesamten Haushaltssumme von rund 300 Milliarden Euro wäre das zwar nur ein hochgradig symbolischer Anteil. Regierungsvertreter argumentierten jedoch, dass unbeliebte Ausgabenkürzungen von der Gesamtbevölkerung eher akzeptiert würden, wenn zumindest schon einmal die Reichen stärker besteuert würden.

Hollande versuchte mit seinem Vorhaben auch, den linken Flügel in seiner Partei zu befrieden, der seine Politik als unsozialistisch abgestempelt hatte. In der Kritik stand vor allem ein Steuernachlass von 20 Milliarden Euro, der die Wettbewerbskraft der Unternehmen steigern, die lahmende Wirtschaft anfeuern und den steilen Anstieg der Arbeitslosenrate im Land aufhalten sollte.

Exodus der französischen Prominenz

Auch die konservative Opposition hatte Hollande in die Mangel genommen. Abgeordnete aus dem konservativ-rechten Lager hatten im Dezember die Verfassungsrichter auf die geplante Reichensteuer angesetzt. Sie gilt als gewichtiger Grund für den Exodus einiger Prominenter im Land, darunter auch der Schauspieler Gérard Depardieu. Französische Medien zitierten Depardieu am Sonntag mit den Worten, das jüngste Urteil der Verfassungsrichter ändere nichts an seiner Entscheidung, nach Belgien zu ziehen.

Immobilienmakler und Steuerberater berichten von einer Welle an Anfragen von Franzosen, die vor Hollandes Steuerregime flüchten und Frankreich den Rücken kehren wollten. Es gibt aber keine offiziellen Daten, weshalb sich nicht genau sagen lässt, wie viele Franzosen tatsächlich schon wegen der geplanten Einkommensteuer von 75 Prozent das Land verlassen haben.

Im September hatte Bernard Arnault, Chef des Luxusgüterkonzerns LVMH Moët Hennessy Louis Vuitton bestätigt, die belgische Staatsbürgerschaft beantragt zu haben. Er behauptet jedoch, nicht aus steuerlichen Gründen nach Belgien auszuwandern und weiter in Frankreich seine Einkommensteuern zahlen zu wollen.

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