• The Wall Street Journal

EU-Leerverkaufsverbot dürfte Spekulation kaum eindämmen

Seit Donnerstag gelten in der Europäischen Union (EU) erstmals verbindlich und einheitliche Regelungen zu Leerverkäufen. Mit Wirkung zum 1. November sind in der EU ungedeckte Leerverkäufe ("Naked shorts") auf Aktien, öffentliche Schuldtitel und Kreditausfallversicherungen (CDS) für öffentliche Schuldtitel untersagt. Darüber hinaus treten verbindliche Transparenzpflichten für Marktteilnehmer in Kraft. Diese müssen bei gedeckten Leerverkaufspositionen, die weiterhin zulässig bleiben, Behörden und gegebenfalls auch die Öffentlichkeit bei bestimmten Volumina informieren. Allerdings gibt es auch weiterhin davon unabhängig nationale Regelungen, die über die EU-Standards hinausgehen.

dapd

Seit dem 1. November sind in der EU Leerverkäufe weitgehend verboten. Bei diesen Geschäften wetten Anleger auf fallende Kurse bei bestimmten Wertpapieren.

Mit so genannten Leerverkäufen können Anleger an fallenden Kursen bei bestimmten Wertpapieren verdienen. Dabei leihen sich vor allem Großanleger wie Banken und Hedgefonds beispielsweise eine Aktie und verkaufen sie sofort an der Börse. Später kaufen sie diese Aktien wieder und geben sie an den Verleiher, zum Beispiel Versicherer, zuzüglich einer Gebühr zurück. Wenn in dieser Zeit der Aktienkurs gefallen ist, macht der Leerverkäufer einen Gewinn. Das Besondere an ungedeckten Leerverkäufen ist, dass auch noch der Leihvorgang wegfällt - verkauft werden Aktien, die man gar nicht besitzt. Diese Strategie ist besonders umstritten, weil eine riesige Zahl von Wertpapieren verkauft werden kann, was starke Kurseinbrüche zur Folge haben kann.

So hat Spanien das generelle Verbot von Leerverkäufen an den Börsen verlängert. Wie die spanische Marktaufsichtsbehörde CNMV mitteilte, sollen Leerverkaufspositionen für alle Aktien an spanischen Börsen für weitere drei Monate untersagt bleiben. Damit soll die Volatilität an den Aktienmärkten im Zaum gehalten werden. Eine ähnliche Regelung hatten die Behörden in Griechenland bereits in der Vorwoche verabschiedet.

Seit der Pleite von Lehman Brothers und dem Beginn der Finanzkrise 2008 erfreuen sich rund um den Globus regulatorische Schritte zur Einschränkung von Leerverkäufen großer Beliebtheit. Doch parallel mehren sich auch die kritischen Stimmen, die das Vorgehen der Behörden in Frage stellen und am Erfolg der Maßnahmen zweifeln. Die Schieflagen im Finanzsektor und bei ganzen Staaten vermochten die Regelungen nicht zu verhindern. Spekulanten, die sich zum richtigen Zeitpunkt entsprechend positioniert hatten, lagen mit ihrer Einschätzung über das Bankenwesen und die Verschuldung einzelner Staaten richtig.

Die Analysten von J.P. Morgan ziehen ein ernüchterndes Fazit. Die Einschränkungen bei Leerverkäufen innerhalb der EU hätten bei der Kursfindung von Wertpapieren nur einen untergeordneten Einfluss ausgeübt, weil die tatsächlichen Ursachen für die Verwerfungen an den Märkten nicht angegangen worden seien. Vielmehr hätten Behinderung der Kursfindung und Informationspolitik zu einer erhöhten Verunsicherung an den Märkten geführt. Auch sei sehr fraglich, ob gesunkene Handelsumsätze und höhere Geld-/Briefspannen bei der Kursfindung wirklich auf die regulatorischen Markteingriffe zurückzuführen seien. Beide Phänomene könnten auch als Ausdruck einer "neuen Normalität" in Zeiten der Finanzkrise nach der Lehman-Pleite aufgefasst werden, merken die Experten kritisch an.

Die nun geltenden Regelungen zu ungedeckten Leerverkäufen werden von den Analysten ebenfalls kritisch beäugt. Denn entsprechende Transaktionen machten nur einen Bruchteil der Handelsaktivitäten aus. Bei Aktien und Staatsanleihen dürfte der spekulative Handel durch die EU-Verordnungen kaum eingedämmt werden. Lediglich Risiken, die auf Schwierigkeiten bei der Abwicklung ungedeckter Leerverkäufe zurückzuführen sind, dürften reduziert werden. Immerhin: Im Handel mit Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen sieht J.P. Morgan eine Eindämmung der spekulativen Aktivitäten durch die eingeleiteten EU-Maßnahmen. Einige dieser Transaktionen hätten aber einen Absicherungscharakter gehabt, der letztlich durch die europäischen Aufsichtsbehörde nicht erfasst worden sei.

Kontakt zum Autor: florian.faust@dowjones.com

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