Von RICHARD PARTINGTON und VIVEK AHUJA
Die Commerzbank hat im Streit um Bonuszahlungen für Londoner Investmentbanker einen Etappensieg errungen. Sie darf das Urteil anfechten, das sie zu nachträglichen Bonuszahlungen in Millionenhöhe verpflichtet hatte. Ein Berufungsgericht fällte diese Entscheidung am Dienstag bei einer Anhörung im Royal Courts of Justice in London.
Ein Sprecher der Commerzbank sagte, das Institut begrüße die Entscheidung. "Wir sehen es als ermutigendes Zeichen, dass wir in der Lage sind, unseren Standpunkt zu verteidigen."
104 frühere Mitarbeiter der Dresdner Bank hatten die Commerzbank auf die nachträgliche Zahlung von insgesamt 52 Millionen Euro an Boni verklagt. Die Gelder waren den Investmentbankern 2008 zusätzlich zu vertraglich garantierten Bonuszahlungen versprochen worden. Sie waren aber an die Bedingung geknüpft, dass sich die wirtschaftliche Situation nicht dramatisch verschlechtere.
Bis zu 70 Millionen Euro an Kosten drohen
Als dieses Versprechen gemacht wurde, gehörte Dresdner Kleinwort bereits zur Commerzbank, diese hatte das Geschäft damals von der Allianz übernommen. Nach der Übernahme sorgte die Finanzkrise aber dafür, dass die Commerzbank vom Staat gerettet werden musste. Die Bank kürzte daher die versprochenen Bonuszahlungen, schüttete aber 150 Millionen Euro an garantierten Boni an die Mitarbeiter aus.
Ende Mai hatte ein Londoner Richter entschieden, dass die Commerzbank nicht nur eingeklagte Bonusforderungen für die ehemaligen Banker der Dresdner Kleinwort plus Zinsen, sondern auch die Prozesskosten zahlen soll. Vertragliche Zusagen seien auf dem "Altar der öffentlichen Wahrnehmung" geopfert worden, urteilte der Richter damals. In den Medien wurde spekuliert, dass sich die Kosten auf 70 Millionen Euro summieren könnten.
Deutschlands zweitgrößte Bank hatte stets erklärt, dass sie das erstinstanzliche Urteil für falsch halte. Es habe keine vertraglich bindende Zusage für Bonuszahlungen gegeben. Auf Grund herber Verluste von 6,5 Milliarden Euro der heutigen Tochter Dresdner Kleinwort im Geschäftsjahr 2008 sei es "richtig und verantwortungsvoll" gewesen, die Boni zu kürzen. Die Anwälte der Gegenseite waren für einen Kommentar unmittelbar nicht zu erreichen.
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Oktober 2011 die Klagen von Mitarbeitern der Dresdner Kleinwort abgewiesen, die Arbeitsverträge nach deutschem Recht hatten, abgewiesen. Hier waren die Kläger drei Mal in Berufung gegangen und jedes Mal gescheitert.
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