Von RICHARD PARTINGTON
Für die Commerzbank geht der Streit über die Bonuszahlungen für Londoner Investmentbanker in die entscheidende Phase. In der kommenden Woche wird sich herausstellen, ob das Frankfurter Institut ein Urteil anfechten kann, das es zu nachträglichen Bonuszahlungen in Millionenhöhe verdonnert. Sollte der Antrag bewilligt werden, geht das juristische Tauziehen in die nächste Runde.
Die Anhörung sei für Montag beim Royal Courts of Justice in London geplant, sagten mit den Vorgängen vertraute Personen. Die Anhörung könnte sich auch bis Dienstag hinziehen.
Ende Mai hatte ein Londoner Richter entschieden, dass die Commerzbank nicht nur eingeklagte Bonusforderungen für ehemalige Banker der Dresdner Kleinwort plus Zinsen, sondern auch die Prozesskosten zahlen soll. Vertragliche Zusagen seien auf dem "Altar der öffentlichen Wahrnehmung" geopfert worden, urteilte der Richter damals. In den Medien wurde spekuliert, dass sich die Kosten auf 70 Millionen Euro summieren könnten.
Geklagt hatten 104 frühere Mitarbeiter der Dresdner Bank auf die nachträgliche Zahlung von insgesamt 52 Millionen Euro an Boni. Die Gelder waren den Investmentbankern 2008 zusätzlich zu vertraglich garantierten Bonuszahlungen versprochen worden. Sie waren aber an die Bedingung geknüpft, dass sich die wirtschaftliche Situation nicht dramatisch verschlechtere. Als dieses Versprechen gemacht wurde, gehörte Dresdner Kleinwort bereits zur Commerzbank. Sie hat sie damals von der Allianz übernommen.
"Wir halten das erstinstanzliche Urteil des UK High Courts für falsch", hatte eine Sprecherin die Anrufung der höheren Instanz begründet. Die Bank sei weiterhin davon überzeugt, dass keine vertraglich bindende Zusage für Bonuszahlungen vorgelegen habe. Auf Grund herber Verluste von 6,5 Milliarden Euro der Dresdner Kleinwort im Geschäftsjahr 2008 sei es "richtig und verantwortungsvoll" gewesen, die Boni zu kürzen.
Nach der Übernahme der Dresdner Bank sorgte die Finanzkrise dafür, dass die Commerzbank vom Staat gerettet werden musste. Die Bank kürzte daher die versprochenen Bonuszahlungen, schüttete aber 150 Millionen Euro an garantierten Boni an die Mitarbeiter aus.
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Oktober 2011 die Klagen von Mitarbeitern der Dresdner Kleinwort, die Arbeitsverträge nach deutschem Recht hatten, abgewiesen. Hier waren Mitarbeiter drei Mal in Berufung gegangen und jedes Mal gescheitert.
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